Beschlussvorlage - BV/09/21/010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Warlow unterhält in der Parkstraße 3, 19288 Warlow eine Kindertagesstätte, in der aktuell 42 Kinder betreut werden. Die Betriebserlaubnis sieht eine Betreuung von 10 Kindern in der Krippe, 20 Kindern im Kindergarten und 12 Kindern im Hort vor. In der bisherigen Raumkonzeption der Einrichtung ist die Nutzung einer Räumlichkeit im benachbarten Multifunktionsgebäude berücksichtigt worden. Die Nutzung sollte vorrangig durch die Hortkinder erfolgen. Aus pädagogischer Sicht ist die vorgesehene Nutzung dieser Räumlichkeiten jedoch nicht sinnvoll. Somit steht den 12 Hortkindern lediglich die Nutzung eines Raumes in der Kindertagesstätte zur Verfügung. Entsprechend der Belegungsprognose für die Einrichtung wird bis 2024 eine Kinderzahl von 19 Hortkindern prognostiziert, denen eine Räumlichkeit von lediglich 47 qm zur Verfügung stehen würde. Des Weiteren nutzen die zu betreuenden Hortkinder aktuell die Sanitärräume der Kindergartenkinder.

 

Es besteht somit der grundsätzliche Bedarf zur Erweiterung der Kindertagesstätte „Stupsnase“ in der Parkstraße 3, 19288 Warlow. Für eine Variantenuntersuchung zum geplanten Erweiterungsbau erfolgte eine Ausschreibung zur Leistungsanfrage – Bedarfsplanung. Bis zum Abgabetermin am 15.01.2021 lagen 2 Angebote vor. Nach Auswertung der eingereichten Angebote wurde das wirtschaftlichste und auch hinsichtlich der Auswahlkriterien zu bestimmende Angebot von der Fa. Hempel & Zeidler Planungsgesellschaft mbH, Bohrstraße 16 in 23966 Wismar vorgelegt.

 

Zur Finanzierung der anfallenden Planungsleistungen wurden im Haushalt 2021 der Gemeinde Warlow im PSK 36500.03210000 (Kindertagesstätte/ Investition Kindertagesstätte) insgesamt 10.000,00 EUR berücksichtigt.

 

Da auf Grund der aktuellen Corona-Situation keine Sitzung der Gemeindevertretung vorgesehen war, wurde die Entscheidung zur Auftragsvergabe dem Bürgermeister vorgelegt. Entsprechend § 39 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V ist der Bürgermeister berechtigt, in Fällen äußerster Dringlichkeit anstelle der Gemeindevertretung zu entscheiden. Die Entscheidung des Bürgermeisters bedarf der nachträglichen Billigung der Gemeindevertretung.

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Beschlussvorschlag

Folgende Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters vom 25.02.2021 wird hiermit nachträglich gebilligt:

 

  1. Der Auftrag für die Bedarfsplanung zur Erweiterung der Kindertagesstätte „Stupsnase“ in der Parkstraße 3, 19288 Warlow wird an die Fa. Hempel & Zeidler Planungsgesellschaft mbH, Bohrstraße 16 in 23966 Wismar auf Grundlage des Angebotes vom 13.01.2021 vergeben. Der Auftrag hat einen Gesamtwert von 4.995,62 EUR (brutto).

 

  1. Die notwendigen finanziellen Mittel stehen im PSK 36500.03210000 (Kindertagesstätte/ Investition Kindertagesstätte) in Höhe von 10.000,00 EUR zur Verfügung.

 

Die Dringlichkeit der Entscheidung wird anerkannt.

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Finanz. Auswirkung

a)

bei planmäßigen Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtkosten:

 

0,00 €

 

 

 

 

 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

 

10.000

 

im Produktsachkonto (PSK):

36500.03210000

 

 

Bezeichnung PSK:

Kita/Investition Kita

 

 

Finanzkonto:

00000.00000000

 

 

 

 

 

b)

bei Mehrausgaben/- auszahlungen für geplante Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

Gesamtkosten:

 

0,00 €

 

abzügl. Haushaltsansatz

 

0,00 €

 

im Produktsachkonto (PSK):

00000.00000000

 

 

Bezeichnung PSK:

........./…………..

 

 

Finanzkonto:

00000.00000000

 

 

Mehrausgaben/- auszahlungen

 

0,00 €

 

 

 

 

 

Deckung erfolgt über:

 

 

1.

folgende Einsparungen:

 

 

 

im Produktsachkonto (PSK):

00000.00000000

0,00 €

 

Bezeichnung PSK:

........./…………..

 

 

Finanzkonto:

00000.00000000

 

 

 

 

 

2.

folgende Mehreinnahmen:

 

 

 

im Produktsachkonto (PSK):

00000.00000000

0,00 €

 

Bezeichnung PSK:

........./…………..

 

 

Finanzkonto:

00000.00000000

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

bei nicht planmäßigen Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtkosten:

 

0,00 €

 

im Produktsachkonto (PSK):

00000.00000000

 

 

Bezeichnung PSK:

........./…………..

 

 

Finanzkonto:

00000.00000000

 

 

 

 

 

 

Deckung erfolgt über:

 

 

1.

folgende Einsparungen:

 

 

 

im Produktsachkonto (PSK):

00000.00000000

0,00 €

 

Bezeichnung PSK:

........./…………..

 

 

Finanzkonto:

00000.00000000

 

 

 

 

2.

folgende Mehreinnahmen:

 

 

 

im Produktsachkonto (PSK):

00000.00000000

0,00 €

 

Bezeichnung PSK:

........./…………..

 

 

Finanzkonto:

00000.00000000

 

 

 

 

 

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