Beschlussvorlage - BV/01/21/013

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Alt Krenzlin beabsichtigt die Sanierung des Lindenplatzes bzw. des Straßenzuges Belscher Weg in der Ortslage Alt Krenzlin umzusetzen. Die Straße ist in einem sehr desolaten Zustand. Nach einer Vor-Ort-Besichtigung am 22.07.2021 mit dem Ingenieurbüro Dänekamp und Partner aus Ludwigslust, Frau Penndorf vom Amt Ludwigslust-Land und Herrn Neffe wurde der Umfang der Sanierungsleistung bestimmt. Die Errichtung eines Gehweges wurde nicht in die Planung aufgenommen. Die Straßenbeleuchtung wird mittels 7 Leuchten auf moderne LED-Technik umgerüstet.

Mit Datum vom 09.08.2021 wurde durch das Ingenieurbüro Dänekamp und Partner, Wöbbeliner Straße 5 in 19288 Ludwigslust eine Kostenschätzung zur geplanten Maßnahme übergeben. Die geschätzten Brutto-Investitionskosten belaufen sich auf ca. 350.533,52 EUR inkl. Planungsleistungen (Honorar Planer 34.111,33 EUR brutto + 316.422,19 EUR brutto Baukosten).

 

Zur teilweisen Deckung der anfallenden Ausgaben besteht für die Gemeinde Alt Krenzlin die Möglichkeit, einen Förderantrag nach der ILERL-Richtlinie M-V (Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung) beim Landkreis Ludwigslust-Parchim zu stellen. Die Antragsfrist endet am 31.08.2022 für den Bewilligungszeitraum 2023. Auf die beantragte Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch. Gemäß Richtlinie ist eine Förderung in Höhe von 65% möglich, dies entspricht ca. 227.846,78 EUR. Ob und wann der Gemeinde Alt Krenzlin für die v.g. Maßnahme Fördergelder gewährt werden, kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht bestimmt werden.

 

Die Gemeindevertretung Alt Krenzlin sollte sich zum vorliegenden Sachverhalt positionieren.

 

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Beschlussvorschlag

  1. Die Gemeinde Alt Krenzlin befürwortet die Umsetzung der Maßnahme „Sanierung Lindenplatz/Belscher Weg“.
  2. Das SG Hoch- und Tiefbau wird beauftragt, fristgerecht einen Antrag auf Förderung nach der ILERL Richtlinie M-V für das Projekt „Sanierung Lindenplatz/Belscher Weg in Alt Krenzlin“ beim Landkreis Ludwigslust-Parchim zu stellen. Bei einer positiven Entscheidung zum Antrag auf Förderung wäre eine Umsetzung der geplanten Maßnahme frühestens ab 2023/2024 möglich. Die Mittel für die notwendigen Planungsleistungen (LPH 1-3) sind im HH 2022 einzuplanen. Die Kosten für die Umsetzung der Maßnahme werden für den HH 2023 vorgesehen.

 

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Finanz. Auswirkung

a)

bei planmäßigen Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtkosten:

 

0,00 €

 

 

 

 

 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

 

0,00 €

 

im Produktsachkonto (PSK):

00000.00000000

 

 

Bezeichnung PSK:

........./…………..

 

 

Finanzkonto:

00000.00000000

 

 

 

 

 

b)

bei Mehrausgaben/- auszahlungen für geplante Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

Gesamtkosten:

 

0,00 €

 

abzügl. Haushaltsansatz

 

0,00 €

 

im Produktsachkonto (PSK):

00000.00000000

 

 

Bezeichnung PSK:

........./…………..

 

 

Finanzkonto:

00000.00000000

 

 

Mehrausgaben/- auszahlungen

 

0,00 €

 

 

 

 

 

Deckung erfolgt über:

 

 

1.

folgende Einsparungen:

 

 

 

im Produktsachkonto (PSK):

00000.00000000

0,00 €

 

Bezeichnung PSK:

........./…………..

 

 

Finanzkonto:

00000.00000000

 

 

 

 

 

2.

folgende Mehreinnahmen:

 

 

 

im Produktsachkonto (PSK):

00000.00000000

0,00 €

 

Bezeichnung PSK:

........./…………..

 

 

Finanzkonto:

00000.00000000

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

bei nicht planmäßigen Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtkosten:

 

0,00 €

 

im Produktsachkonto (PSK):

00000.00000000

 

 

Bezeichnung PSK:

........./…………..

 

 

Finanzkonto:

00000.00000000

 

 

 

 

 

 

Deckung erfolgt über:

 

 

1.

folgende Einsparungen:

 

 

 

im Produktsachkonto (PSK):

00000.00000000

0,00 €

 

Bezeichnung PSK:

........./…………..

 

 

Finanzkonto:

00000.00000000

 

 

 

 

2.

folgende Mehreinnahmen:

 

 

 

im Produktsachkonto (PSK):

00000.00000000

0,00 €

 

Bezeichnung PSK:

........./…………..

 

 

Finanzkonto:

00000.00000000

 

 

 

 

 

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