Beschlussvorlage - VO/2021/379
Grunddaten
- Betreff:
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Beratung und Beschlussfassung zur beabsichtigten Änderung des Windeignungsgebietes "Alt Krenzlin" durch den Regionalen Planungsverband Westmecklenburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Edita Penndorf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Alt Krenzlin
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Entscheidung
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13.07.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Rahmen der Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie und der Ankündigung einer 3. Beteiligungsstufe wurden Veränderungen am bisher vorgeschlagenen Windeignungsgebiet Alt Krenzlin (WEG 22/18) vorgenommen.
„Der Zuschnitt des Gebietes hat sich im Rahmen der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung geändert, da in der bisherigen Gebietskulisse der Zustand der K31 nicht entsprechend der Realität Betrachtung fand. „Ab dem Teil, in dem die K31 Richtung Belsch unbefestigt ist, wird der Bereich als unzerschnittener landschaftlicher Freiraum gewertet. Hinsichtlich der Kriterien, welche zu einen Windeignungsgebiet führen, steht in der Textfassung zur Teilfortschreibung des Regionalen-Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg, Kapitel 6.5 Energie:
„Im Rahmen seiner Abwägungsentscheidung hat sich der Regionale Planungsverband Westmecklenburg entschlossen, unzerschnittene landschaftliche Freiräume der Stufe 4 (> 2.400 ha) nach Gutachtlichem Landschaftsprogramm Mecklenburg-Vorpommern (GLP, 2003) als „weiche“ Tabuzonen einzuordnen und diese grundsätzlich von Windenergieanlagen freizuhalten.“
Die Öffentlichkeitsbeteiligung der 3. Beteiligungsstufe hat noch nicht begonnen.
Beschlussvorschlag
Beschlussantrag:
- Die Veränderungen im Rahmen der Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie und der Ankündigung einer 3. Beteiligungsstufe in Bezug auf das Windeignungsgebiet weist die Gemeinde mit Nachdruck zurück und hinterfragt, warum der Zustand der Kreisstraße LWL31 nicht entsprechend der tatsächlichen Realität Betrachtung fand und diese Neuzuordnung erst zu diesem Zeitpunkt nach Abschluss der 2. Beteiligungsstufe vorgenommen wird. Die Veränderung des Gebietszuschnitts und die dabei auch zu Grunde gelegte Bezugnahme der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung ist so nicht nachvollziehbar.
- Die Gemeinde weist die Veränderungen des WEG 22/18 Alt Krenzlin aus fachlichen und aus planungsorganisatorischen Gründen zurück. Der Antragsteller befindet sich in einem fortgeschrittenen Stadium des Genehmigungsverfahrens. Hieraus ergibt sich bereits ein berechtigtes Interesse von Antragsteller und Investor bis hin zu den vertraglich an den Investor gebundenen Grundstückseigentümern, einschließlich der Gemeinde Alt Krenzlin. Mit der Gemeinde Alt Krenzlin bestehen bereits abgeschlossene Verträge für die WEA-Standorte und zur Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
- Die Gemeinde Alt Krenzlin spricht sich für die Ausweisung des Teilbereichs, der Gegenstand des aktuellen Genehmigungsverfahrens der Naturwind GmbH ist, als Windeignungsgebiet aus. Die Gemeinde spricht sich zudem gegen eine Ausweisung der übrigen Bereiche aus.
- Die Bürgermeisterin wird beauftragt, zu den Veränderungen des WEG 22/18 Kontakt mit dem Planungsverband Westmecklenburg aufzunehmen und einen Termin für ein Gespräch in der Gemeinde Alt Krenzlin zu vereinbaren.
