Beschlussvorlage - VO/2021/241

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die letzte Kalkulation der Gebühren für die Benutzung der örtlichen Friedhöfe der Gemeinde Alt Krenzlin datiert von April 2016 und war für 5 Jahre konzipiert. 

Es ist nun eine neue Kalkulation erforderlich.

 

Außerdem soll als neue Grabart die Beisetzung von Urnen auf Sarggrabstellen ermöglicht werden. Die Gebührensatzung ist also um die Gebühr für die vorgenannte Bestattungsart zu ergänzen.

 

Die Festsetzung der neuen Gebühren basiert auf der Gebührenkalkulation vom 21.04.2021. Der Kalkulationszeitraum beläuft sich auf weitere fünf Jahre, d.h. nach diesem Zeitraum sollte wieder eine Neubewertung erfolgen.

 

Für die Erhebung von öffentlichen Abgaben reicht der Erlass einer Gebührensatzung nicht aus. Vielmehr ist die Kalkulation und deren Billigung durch die Gemeindevertretung Voraussetzung für die wirksame Festsetzung des Gebühren- bzw. Beitragssatzes  in der Satzung.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag 1:

Die vorliegende Gebührenkalkulation vom 26.04.2021 zur Ermittlung der Gebührensätze für die Benutzung der örtlichen Friedhöfe in der Gemeinde Alt Krenzlin (Anlage) wird gebilligt.

 

und

 

Beschlussantrag 2:

Die Gemeindevertretung erlässt die Satzung der Gemeinde Alt Krenzlin über Gebühren für die Benutzung der örtlichen Friedhöfe in der Gemeinde Alt Krenzlin

 

oder

 

Beschlussantrag:

Die Gemeindevertretung erlässt die Satzung der Gemeinde Alt Krenzlin über Gebühren für die Benutzung der örtlichen Friedhöfe in der Gemeinde Alt Krenzlin mit folgenden Änderungen:

 

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