Beschlussvorlage - VO/2021/228
Grunddaten
- Betreff:
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Beratung und Beschlussfassung zur Festlegung des Wahllokales für die Wählerinnen und Wähler im Wahlbezirk der Gemeinde Alt Krenzlin, Ortsteil Neu Krenzlin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste & Finanzen
- Bearbeiter:
- Maren Schumacher
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Alt Krenzlin
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Entscheidung
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26.05.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Augrund der aktuellen Corona-Pandemie wird es zur Bundes- und Landtagswahl am 26. September 2021 nicht möglich sein, das Alten-und Pflegeheim in Neu Krenzlin als Wahllokal zu bestimmen.
Aufgrund der Besonderheit der Örtlichkeit und dem Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter muss zur Bundes- und Landtagswahl am 26. September 2021 eine alternative Möglichkeit der Lokalität bestimmt werden.
Die Wählerin/der Wähler muss nicht zwingend ein Wahllokal aufsuchen, sondern kann auch in Form der Briefwahl ihr/sein Wahlrecht aktiv nutzen.
Die kürzeste Entfernung vom Zentrum Neu Krenzlin bis zum nächsten Wahllokal in der Gemeinde Alt Krenzlin ist das Dorfgemeinschaftshaus in Alt Krenzlin, Hauptstraße 7 (barrierefrei) und beträgt 2,6 km.
Beschlussvorschlag
Beschlussantrag:
Die Gemeinde Alt Krenzlin legt für die Wählerinnen und Wähler aus Neu Krezlin zur Bundes- und Landtagswahl am 26.09.2021 das zuständige Wahllokal fest:
Dorfgemeinschaftshaus Alt Krenzlin, Hauptstraße 7 in 19288 Alt Krenzlin.
Die Wählerinnen und Wähler aus Neu Krenzlin werden hierüber rechtzeitig im Gemeindeblatt informiert und auf die Möglichkeit der Briefwahl hingewiesen.
