Beschlussvorlage - VO/2021/228

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Augrund der aktuellen Corona-Pandemie wird es zur Bundes- und Landtagswahl am 26. September 2021 nicht möglich sein, das Alten-und Pflegeheim in Neu Krenzlin als Wahllokal zu bestimmen.

Aufgrund der Besonderheit der Örtlichkeit und dem Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter muss zur Bundes- und Landtagswahl am 26. September 2021 eine alternative Möglichkeit der Lokalität bestimmt werden.

Die Wählerin/der Wähler muss nicht zwingend ein Wahllokal aufsuchen, sondern kann auch in Form der Briefwahl ihr/sein Wahlrecht aktiv nutzen.

Die kürzeste Entfernung vom Zentrum Neu Krenzlin bis zum nächsten Wahllokal in der Gemeinde Alt Krenzlin ist das Dorfgemeinschaftshaus in Alt Krenzlin, Hauptstraße 7 (barrierefrei) und beträgt 2,6 km.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

Die Gemeinde Alt Krenzlin legt für die Wählerinnen und Wähler aus Neu Krezlin zur Bundes- und Landtagswahl am 26.09.2021 das zuständige Wahllokal fest:

Dorfgemeinschaftshaus Alt Krenzlin, Hauptstraße 7 in 19288 Alt Krenzlin.

 

Die Wählerinnen und Wähler aus Neu Krenzlin werden hierüber rechtzeitig im Gemeindeblatt informiert und auf die Möglichkeit der Briefwahl hingewiesen.  

 

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