Beschlussvorlage - VO/2021/227
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zum Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Alt Krenzlin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Annemarie Arndt
- Antragssteller:
- Annemarie Arndt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Alt Krenzlin
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Entscheidung
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26.05.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit der Erstellung der Brandschutzbedarfspläne (BSBP) für alle Gemeinden des Amtes Ludwigslust-Land wurde die Firma WW Brandschutz GmbH aus 17213 Malchow; Kloster 65, durch Beschluss des Amtsausschusses vom 15.03.2018, beauftragt.
Die Erstellung der Pläne erfolgte auf der Grundlage der TIBRO-Informationen (Taktisch-strategisch innovativer Brandschutz auf Grundlage risikobasierter Optimierungen), der Feuerwehrorganisationsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (FwOV M-V) sowie der Verwaltungsvorschrift für die Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen (VV M-V) vom 12.10.2017.
Die Pläne sind in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch alle 5 Jahre, oder bei Veränderungen der für die Planung maßgeblichen Verhältnisse zu aktualisieren.
Wesentliche Ergebnisse der Brandschutzbedarfsplanung für die Gemeinde Alt Krenzlin sind:
Einstufung gem. Verwaltungsvorschrift (Seite 43-46 BSBP)
Bereich Brandbekämpfung in Gefährdungsstufe 3
Bereich Technische Hilfeleistung in Gefährdungsstufe 3
Bereich Gefahrstoffeinsatz (CBRN) in Gefährdungsstufe 2
Bereich Wassernotfälle in Gefährdungsstufe 2
Große Schwierigkeiten bestehen, wie in fast allen amtsangehörigen Gemeinden, bei
der Löschwasserversorgung und der Tageseinsatzbereitschaft (insbesondere Atemschutzgeräteträger).
Die Umsetzung und Behandlung dieser Problematik kann nur in Zusammenarbeit mit den angrenzenden Gemeinden und der Amtsverwaltung bzw. dem Landkreis Ludwigslust-Parchim erfolgen.
Die Mindeststärke für die Gemeinde Alt Krenzlin ist mit 20 aktiven Mitgliedern
mit entsprechenden Funktionseinheiten (Ausbildung) beziffert. Hier besteht bei derzeit 38 aktiven Mitgliedern ein starkes Defizit bei den fehlenden Atemschutzgeräteträgern. Hier sollte schnell gehandelt und zukünftig der Ausbildungsbedarf der Feuerwehr immer wieder neu ermittelt werden.
Als erforderliche Mindestausstattung sind gemäß der am 31.03.2021 durch die Gemeindevertretung beschlossenen Schutzziele ein TSF-W (Tragkraftspritzen-fahrzeug-Wasser) sowie ein MTW (Mannschaftstransportwagen) vorgesehen. Derzeit verfügt die Gemeinde Alt Krenzlin über zwei LF 8 (Löschfahrzeug) ohne Lösch-wasserbehälter. Der LF 8 mit Standort Alt Krenzlin wurde bereits mit einem Alter von 48 Jahren außer Dienst gestellt, da er nicht mehr reparabel ist. Der LF 8 mit Standort in Loosen ist bereits auch 46 Jahre alt.
Die benannte Mindeststärke und technische Mindestausstattung beruhen auf der Gefahren-analyse der Gemeinde.
Der Brandschutzbedarfsplan ist als Soll-Ist-Vergleich anzusehen. Er spiegelt die tatsächlichen Gegebenheiten an vorhandener Technik sowie Gefahrenpotenzial in der Gemeinde wider. Er soll bei nötiger Ersatzbeschaffung als Leitfaden dienen.
Gerade bei benötigter Technik sollten hier die Synergieeffekte bei Ersatzbeschaffungen
angrenzender und amtsangehöriger Gemeinden berücksichtigt werden. Somit ist in der
Umsetzung der Maßnahmen zur Erfüllung der Schutzziele, welche binnen 5 Jahren zu erfolgen hat, eine Zusammenarbeit auf Amtsebene schon deshalb ratsam und erforderlich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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