Beschlussvorlage - /2019/239-3-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die 1. stellv. Bürgermeister der Gemeinde Alt Krenzlin, Herr Frank Model, hat aufgrund seiner Mandatsniederlegung mit Schreiben vom 08.03.2021 seine Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis beantragt.

 

Herr Frank Model wurde am 04.07.2019 durch die Gemeindevertretung Alt Krenzlin zum Ehrenbeamten ernannt.

 

Gemäß § 23 Beamtenstatusgesetz vom 17.06.2008 sind Beamte aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen, wenn sie die Entlassung in schriftlicher Form verlangen.

Über die Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis entscheidet die Gemeindevertretung. Die Entlassung wird von der Stelle schriftlich verfügt, die für die Ernennung des Beamten zuständig wäre (§ 32 Landesbeamtengesetz M-V v. 17.12.2009).

Der Beschluss über die Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis ist der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

 

 Herr Frank Model hat mit Wirkung zum 01.04.2021 sein Mandat als Gemeindevertreter               niedergelegt und beantragte mit Schreiben vom 08.03.2021 seine Entlassung aus dem               Ehrenbeamtenverhältnis als 1. stellv. Bürgermeister.

 

Die Gemeindevertretung Alt Krenzlin als die für die Ernennung des Beamten zuständig               Stelle verfügt die Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis mit Ablauf des Tages der               Beschlussfassung."

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:                 keine

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