Beschlussvorlage - /2019/239-2-1
Grunddaten
- Betreff:
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Wahl des 1. Stellvertreter der Bürgermeisterin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Gundula Weidhaas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Alt Krenzlin
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Entscheidung
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26.05.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Herr Frank Model wurde am 04.07.2019 durch die Gemeindevertretung Alt Krenzlin zum
1. stellv. Bürgermeister gewählt. Aufgrund seines Wohnortwechsel hat Herr Model sein Mandat als Gemeindevertreter niedergelegt und seine Entlassung aus dem Ehrenbeamten-verhältnis beantragt.
Gemäß § 40 Kommunalverfassung M-V wählt die Gemeindevertretung zwei Stellvertreter des Bürgermeisters, die ihn im Falle seiner Verhinderung vertreten.
Auf Antrag wird geheim gewählt, ansonsten offen mit Handzeichen.
1. Wahlgang 1:gewählt ist derjenige, der mehr als die Hälfte der Stimmen aller Gemeindevertreter (also mindestens 5 Stimme) erhalten hat
(unabhängig von der Anzahl der anwesenden Gemeindevertreter).
2. Wahlgang 2:gewählt ist derjenige, der mehr als die Hälfte der Stimmen aller Gemeindevertreter (also mindestens 5 Stimme) erhalten hat.
3. Stichwahl:mit den beiden Bewerbern, die aus dem 2. Wahlgang die meisten Stimmen hatten
4. Bei Stimmengleichheit bei der Stichwahl entscheidet dann das Los, das vom Bürgermeister gezogen wird.
Wenn nur ein Bewerber zur Wahl steht und dieser zweimal die Mehrheit nicht erreicht hat, kann in der Sitzung kein Stellvertreter gewählt werden. Die Wahl findet in der nächsten Sitzung statt. Dazu können dann auch neue Bewerber antreten.
