Beschlussvorlage - VO/2014/414-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Rahmen der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des kulturellen Lebens in Rastow vom 13. Juli 2010 beantragt der Gemischte Chor Rastow e.V. für das Honorar der Chorleiterin, den Beitrag zum Chorverband und die Förderung des Vereinslebens einen Zuschuss von 1.000,00 Euro.

 

Die Kosten sind dem PSK 28101.54191000 (Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke / Vereine) zuzuordnen. Hier wurde im Haushalt 2014 Ausgabe in Höhe von 5.000,00 € eingeplant, für das mit Stand 25.09.14 noch 2.850,00 Euro verfügbar sind.

 

Gemäß der v.g. Richtlinie ist in Punkt 1 geregelt, dass die Gemeinde Zuwendungen für die Förderung von Projekten und Maßnahmen im Rahmen von kulturellen Veranstaltungen, die zu einer sinnvollen, interessanten und vielseitigen Freizeitgestaltung sowie dem kulturvollen Zusammenleben der Bürger in der Gemeinde beitragen. Gefördert werden Vereine, Klubs und Organisationen die ihr Wirken öffentlich gestalten und durch gesellschaftlich nützliche Tätigkeiten einen Beitrag zum Wohle der Gemeinde leisten

 

Der Antrag wurde in der 3. Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport der Gemeinde Rastow als nicht förderfähig eingestuft und eine Förderung abgelehnt.

 

Mit Datum 05.11.2014 wurde ein geänderter Antrag durch den Gemischten Chor eingereicht

 

 

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Beschlussvorschlag

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

" 1.              Der Antrag des Gemischten Chor Rastow e.V. vom 15.09.2014, präzisiert am

              05.11.2014 auf Gewährung einer Zuwendung (Anlage) wird als förderfähig eingestuft.

  2.              Der Gemischte Chor Rastow e.V. erhält auf der Grundlage der Richtlinie zur

              Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des kulturellen Lebens der Gemeinde

              Rastow vom 13. Juli 2010 eine Zuwendung in Höhe von                     €.

  3.              Die Finanzierung der Zuwendung ist über das PSK 28101.54191000 (Zuweisungen und

              Zuschüsse für laufende Zwecke / Vereine) abgesicher

t.

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