Beschlussvorlage - VO/2021/169-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Entsprechend § 60 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S.777), entscheidet die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 gemäß

§ 3a Kommunalprüfungsgesetz (KPG) am 22. März 2021 geprüft und das Ergebnis in einem Prüfbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengestellt. 

 

Die Bilanzsumme zum 31.12.2018 beträgt 12.865.460,31 EUR.

 

Die Ergebnisrechnung weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 419.066,82 EUR aus.

 

Die Finanzrechnung weist für 2018 einen Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von +523.345,43 EUR aus. Der Saldo aus den Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt insgesamt +138.694,17 EUR. Die Tilgungsleistungen belaufen sich auf 76.264,15 EUR. Zum Stichtag 31.12.2018 verfügt die Gemeinde Rastow über liquide Mittel in Höhe von insgesamt 1.409.341,20 EUR.

Der veranschlagte Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit im Haushaltsjahr 2018 betrug 250.000 EUR und wurde per Stichtag 31.12.2018 nicht in Anspruch genommen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Rastow zum 31.12.2018 in der Fassung vom 11. März 2021 fest.

 

2. Die Gemeindevertretung ermächtigt die Verwaltung den ausgewiesenen und festgestellten

Jahresüberschuss in Höhe von 419.066,82 EUR mit dem negativen Ergebnisvortrag aus Vorjahren zu verrechnen. Der verbleibende positive Ergebnisvortrag beläuft sich zum Bilanzstichtag 31.12.2018 auf 391.327,30 EUR und wird auf neue Rechnung vorgetragen. .

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

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Anlagen

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