Beschlussvorlage - VO/2021/167

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Rastow hat einen Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für den B-Plan Nr. 12 „Solarpark Fahrbinde I“  von der Trianel Energieprojekte GmbH & Co KG, Krefelder Str. 203 aus 52070 Aachen vorliegen.

In diesem Zusammenhang besteht die Notwendigkeit den Flächennutzungsplan der Gemeinde Rastow für den Ortsteil Fahrbinde zu ändern, da die Flächen im Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplan Nr. 12 „Solarpark Fahrbinde I“ derzeit als  Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen sind.

Die F-Plan-Änderung soll gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Erstellung des B-Planes Nr. 12 „Solarpark Fahrbinde I“ der Gemeinde Rastow umgesetzt werden. Die nach § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Regeln des Baugesetzbuch durch das Amt Ludwigslust-Land durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden schriftlich gem. § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls durch das Amt Ludwigslust-Land beteiligt.

 

Der Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rastow für den Ortsteil Fahrbinde ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

  1. Die Gemeinde Rastow stellt die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rastow für den OT Fahrbinde gem. § 2 Abs. 1 BauGB auf.
  2. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.

 

 

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