Beschlussvorlage - VO/2021/164
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens zum B-Planes Nr. 13 "Solarpark Fahrbinde II"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Rosemarie Milatz
- Antragssteller:
- Rosemarie Milatz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Rastow
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Entscheidung
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13.04.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die IB Vogt GmbH aus Berlin, vertreten durch Frau Susanne Berg, hat einen Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Errichtung einer Freiflächensolaranlage bei der Gemeinde Rastow vorgelegt. Im Februar 2021 stellte sich die IB Vogt im Bauausschuss vor.
Betroffen sind die Flurstücke 339 und 341/3 Flur 3 in der Gemarkung Fahrbinde, gelegen an der Autobahn A24. Der Geltungsbereich wir deine Fläche von ca. 15ha umfassen. Die Photovoltaikanlage hat eine Leistung von ca. 16 MWp.
Die Vollmacht der Grundstückseigentümer sowie eine Kostenübernahmeerklärung liegen im Amt Ludwigslust-Land vor. Der Bauausschuss hat sich zu diesem Projekt positiv positioniert.
Beschlussvorschlag
Beschlussantrag:
1. Dem Antrag der IB Vogt GmbH, Helmholtzstraße 2-9 in 10587 Berlin, auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 11 Abs. 1 Nr. 4 BauGB stimmt die Gemeindevertretung der Gemeinde Rastow zu und beschließt für die Flurstücke 339 und 341/3 der Flur 3 in der Gemarkung Fahrbinde die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Solarpark Fahrbinde II“ der Gemeinde Rastow.
2. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 „Solarpark Fahrbinde II“ der Gemeinde Rastow ist im anliegenden Übersichtsplan dargestellt. Der Geltungsbereich soll die Flurstücke 339 und 341/3 der Flur 3 in der Gemarkung Fahrbinde umfassen.
3. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung einer Freiflächensolaranlage.
4. Für die Umsetzung der Bauleitplanung ist ein Städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger/Antragsteller (Kostenträger) zu schließen.
5. Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
6. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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