Beschlussvorlage - VO/2021/151
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
hier: PSK 61100.54422100 (differenzierte Amtsumlage) für die Jahre 2019-2020 im Bereich Kindertagesstätte
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste & Finanzen
- Bearbeiter:
- Dörte Meyenburg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Rastow
|
Entscheidung
|
|
|
13.04.2021
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 146, Abs. 3 Kommunalverfassung M-V erstatten Gemeinden dem Amt die Verwaltungskosten für eine kommunale Einrichtung (differenzierte Amtsumlage).
Im Haushaltsplan der Gemeinde Rastow wurden in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 im Produktsachkonto (PSK) 61100.54422100 (Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen/differenzierte Amtsumlage) für den Bereich Kindertagesstätte Ausgaben in Höhe von 75.400 EUR und 75.000, 00 EUR veranschlagt.
Die Abrechnung der differenzierten Amtsumlage ergab jedoch folgende Nachforderungen des Amtes:
- für 2019 9.025 EUR
- für 2020 9.025 EUR
insgesamt 18.130 EUR.
Der Beträge errechnen sich aus 5 % der tatsächlichen Personalkosten im Bereich Kita der Gemeinde abzüglich der bereits gezahlten Abschläge.
Zur Beleichung der differenzierten Amtsumlage ist eine Entscheidung zu überplanmäßigen Aufwendungen und deren Finanzierung zu treffen.
Es wird empfohlen die überplanmäßigen Aufwendungen noch für das Haushaltsjahr 2020 zu beschließen.
Durch Mehrerträge und Mehreinzahlungen bei Zuweisungen vom Landkreis für die Platzkosten im Bereich Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen im Haushaltsjahr 2020 könnte die Deckung erfolgen.
Beschlussvorschlag
Beschlussantrag:
" 1. Zur Beleichung der Nachforderungen des Amtes Ludwigslust-Land für die differenzierte Amtsumlage der Jahre 2019 und 2020 im Bereich Kindertagesstätte wird überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im PSK 61100.54422100 (differenzierte Amtsumlage) im Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 18.130,00 EUR wird zugestimmt.
2.Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen erfolgt durch Mehreinnahmen im PSK 36100.41443000 (Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen/Erträge aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke) im Haushaltsjahr 2020."
