Beschlussvorlage - VO/2018/599-4

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Rastow hat mit Datum vom 26.05.2020 bereits einen Aufstellungsbeschluss zum B-Plan Nr. 8 „Am Lehmberg“ gefasst. Der Geltungsbereich umfasst ein weiteres, bisher nicht benanntes Flurstück, welches ergänzt werden muss.

 

Das Plangebiet für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Am Lehmberg“ der Gemeinde Rastow enthielt bisher die Flurstücke 71, 11 und eine Teilfläche aus dem Flurstück 18 in der Flur 6 der Gemarkung Rastow. Eigentümer der Flurstücke 71 und 11  ist die Gemeinde Rastow. Aus dem Flurstück 18 muss eine Teilfläche erworben werden, um die spätere Erschließungsstraße ordnungsgemäß herstellen zu können. Für diese Erschließungssstraße von der Uelitzer Str. aus gesehen wird schon jetzt eine Teilfläche als Einfahrtsbereich aus dem Flurstück 22 der Flur 6 befahren. Hier erfolgt eine Klärung mit dem Eigentümer.

Zusätzlich soll nunmehr eine zweite Ausfahrt aus dem Bebauungsplangebiet geschaffen werden. Hierfür werden Flächen aus den Flurstücken 72 und 73 der Flur 6 in Anspruch genommen. Das Flurstück 72 ist Gemeindeeigentum und aus dem Flurstück 73 wird eine Teilfläche im  Rahmen eines Flächentausches hinzuerworben. Der Beschluss dafür liegt bereits vor.

Die Gemeinde Rastow hat sich außerdem dahingehend positioniert das gesamte Gebiet zu überplanen und nunmehr anstatt 16 insgesamt 28  Wohneinheiten zu schaffen.

Das Amt für  Raumordnung und Landesplanung wurde zur Erhöhung der Wohnbauflächen angehört und hat zum geplanten Vorhaben mit Schreiben vom 15.03.2021 eine positive Stellungnahme abgegeben.

Die nach § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Regeln des BauGB durch das Amt Ludwigslust-Land durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden schriftlich gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls durch das Amt Ludwigslust-Land beteiligt.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die

für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8 „Am Lehmberg“ ist gemäß § 2 Abs.1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

Der Beschluss vom 26.05.2020 (Nr. 77-09-20) wird wie folgt geändert:

  1. Die Gemeinde Rastow stellt den Bebauungsplan Nr. 8 „Am Lehmberg“ der Gemeinde Rastow gemäß § 2 Abs. 1 BauGB auf.
  2. Ziel des o.g. Bebauungsplans soll sein, im Rahmen des Baugesetzbuches und der Landesbauordnung ein neues B-Plangebiet zum Zweck der Wohnbebauung im Bereich des Lehmbergs auszuweisen.
  3. Der B-Plan soll auf den Flurstücken 71, 11 sowie Teilflächen aus den Flurstücken 18, 22, 72 und 73 in der Flur 6 der Gemarkung Rastow entstehen.
  4. Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.

5.   Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch). 

 

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Anlagen

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