Beschlussvorlage - VO/2021/186
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im PSK 55100.52312000 (Unterhaltung Bäume) sowie zur nachträglichen Billigung der Entscheidung der Bürgermeisterin zur Nachbesserung einer Waldfläche
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Heiko Noak
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Alt Krenzlin
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Entscheidung
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31.03.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der vorangegangenen Legislaturperiode hat die Gemeinde die Wiederaufforstung des Flurstück 477, Flur 1, Gemarkung Göhlen beschlossen. Im Februar 2020 wurde die Fläche aufgeforstet.
Die Kosten beliefen sich auf 22.691,52 €,
davon 18.153,22 Euro Fördermittel der Landesforst Malchin
und 4.538,30 Euro Eigenanteil der Gemeinde.
Ende 2020 erfolgte eine notwendige Kulturpflegemaßnahme dieser Fläche. Die Kosten beliefen sich auf 3.010,20 €,
davon 1.806,12 Euro Fördermittel der Landesforst Malchin
und 1.204,08 Euro Eigenanteil der Gemeinde.
Es wurde festgestellt, dass eine Nachbesserung (Nachpflanzung) in Folge der Trockenheit notwendig geworden ist. Aus diesem Grund hat die Bürgermeisterin am 28.01.2021 über das Forstamt Kaliß an die Landesforst Malchin einen Antrag auf Förderung dieser Maßnahme gestellt:
Gesamtkosten 11.121,74 €,
davon 8.897,39 Euro Fördermittel der Landesforst Malchin
und 2.224,35 Euro Eigenanteil der Gemeinde.
Der Antrag wurde mit Bescheid vom 22.02.2021 bewilligt.
Die Nachbesserung ist im März 2021 erfolgt. Hierfür liegt eine Rechnung der Fa. Preußen Forst in Höhe von 7.937,30 Euro vor.
Die tatsächlichen Kosten der Nachbesserung sind um 3.184,44 Euro niedriger als kalkuliert. Dadurch verringert sich die Fördersumme als auch der Eigenanteil der Gemeinde.
Die Berechnung der tatsächlichen Summen erfolgt durch die Landesforst Malchin nach Abrechnung.
Die Entscheidung der Bürgermeisterin war alternativlos, da ansonsten alle bereits ausgezahlten Fördermittel zurückgezahlt werden müssten und die Gemeinde ohne Förderung verpflichtet wäre auf eigene Kosten aufzuforsten.
Die Kosten sind dem PSK 55100.52312 (Unterhaltung Bäume) zuzuordnen. Im Haushaltsplan der Gemeinde Alt Krenzlin für 2021 wurden dort Ausgaben in Höhe von 15.000,00 Euro eingeplant, wobei die Maßnahme der Nachbesserung nicht berücksichtigt wurde.
Zur Begleichung der Kosten für die Nachbesserung der Waldfläche ist eine Entscheidung zu überplanmäßigen Auszahlungen und deren Finanzierung zu treffen.
Beschlussvorschlag
Beschlussantrag:
„ 1. Zur Begleichung der Rechnung 058/2021 der Fa. Preußen Forst, Krakower Straße 23 in 18273 Klueß in Höhe von 7.937,30 Euro für die Nachbesserung auf dem Flurstück 477, Flur 1, Gemarkung Göhlen wird überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im PSK 55100.52312000 (Unterhaltung Bäume) in Höhe des Rechnungsbetrages zugestimmt.
2. Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen erfolgt durch Fördermittel entsprechend des Zuwendungsbescheides MW/31/NBE/01/21 der Landesforst Malchin bis zu einer Höhe von 8.897,39 Euro. Die Festsetzung der tatsächlichen Fördersumme erfolgt nach Abrechnung durch die Förderstelle.
3. Die Entscheidung der Bürgermeisterin zur Antragstellung und Durchführung der Nachbesserung der Waldfläche Flur 1, Flurstück 477, Gemarkung Göhlen wird hiermit nachträglich gebilligt.
Die Dringlichkeit der Entscheidung wird anerkannt.“
