Beschlussvorlage - VO/2021/176
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im PSK 55100.52312000 (Unterhaltung Bäume) sowie zur nachträglichen Billigung der Entscheidung des Bürgermeisters zur Wiederaufforstung einer Waldfläche
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Heiko Noak
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Göhlen
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Entscheidung
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30.03.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Durch den Waldverein Kummer wurde festgestellt, dass der Baumbestand auf dem gemeindeeigenen Waldstück Flur 4, Flurstück 248 mit einer Größe von 0,57 ha durch Stürme und Trockenheit abgestorben ist und sich die Population der Borkenkäfer massiv vermehrt hat und angrenzende Baumbestände schädigen könnte. Um die Verbreitung des Borkenkäfers zu verhindern, wurde in Abstimmung mit der Gemeindevertretung Göhlen, der Baumbestand gefällt.
Entsprechend Landeswaldgesetz M-V ist der Wald innerhalb von 3 Jahren wieder zu bestocken. Der Bürgermeister der Gemeinde Göhlen stellte am 21.03.2020 an das zuständige Forstamt in Kaliß den Antrag auf Förderung der Wiederaufforstung. Die Angebotseinholung erfolgte durch das Forstamt Kaliß. Entsprechend der vorliegenden Antragsunterlagen beträgt die geplante Gesamtausgabe 6.900,69 Euro. Davon beträgt der Eigenanteil der Gemeinde 3.509,19 Euro.
Im Herbst 2020 wurde der Zuwendungsbescheid der Landesforst Malchin dem Amt Ludwigslust-Land zugestellt. Die Bestockung der Fläche ist im März 2021 erfolgt.
Hierfür liegt eine Rechnung der Fa. Güstrower Garten-, Landschafts- und Forstbaugesellschaft mbH in Höhe von 6.952,05 Euro vor.
Die Kosten sind dem PSK 55100/52312000 (Unterhaltung Bäume) zuzuordnen. Im Haushaltsplan der Gemeinde Göhlen für 2021 wurden dort Ausgaben in Höhe von 10.000 € eingeplant.
Die Entscheidung der Gemeindevertretung für die Abnahme von Pappeln am Jugendclub mit einen Auftragsvolumen in Höhe von 7.378,00 Euro steht noch aus.
Zur Begleichung der Kosten für die Wiederaufforstung der Waldflächen ist eine Entscheidung zu überplanmüßige Aufwendungen und Auszahlungen und deren Finanzierung zu treffen.
Zahlungsaufschub ist bis Ende April beantragt.
Die Deckung der Ausgabe kann durch Einnahmen durch Fördermittel in Höhe von 3.391,50 Euro und die Übertragung des Haushaltsrestes aus 2020 in Höhe von 3.184,15 Euro erfolgen.
Somit hätte die Gemeinde für das Haushaltsjahr 2021 für weitere Maßnahmen noch 2.245,60 Euro zur Verfügung.
Beschlussvorschlag
Beschlussantrag:
1.Zur Beleichung der Rechnung 20200548 vom 05.03.2021 der Fa. Güstrower Garten- und Landschafts- und Forstbaugesellschaft mbH in Höhe von 6.952,05 Euro für die Wiederaufforstung auf dem Flurstück 248, Flur 4, Gemarkung Göhlen wird überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im PSK 55100.52312000 (Unterhaltung Bäume) in Höhe von 4.330,05 € zugestimmt.
2.Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen erfolgt durch die Übertragung des Haushaltsrestes aus 2020 in Höhe von 3.184,15 Euro und durch Fördermittel entsprechend Zuwendungsbescheid MW/31/UE/01/20 der Landesforst Malchin in Höhe von 3.391,50 Euro.
3. Die Entscheidung des Bürgermeisters zur Antragstellung und Durchführung der Wiederaufforstung der Waldfläche Gemarkung Göhlen, Flur 4, Flurstück 248 wird hiermit nachträglich gebilligt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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(wie Dokument)
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512,2 kB
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