Beschlussvorlage - VO/2021/157

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Naturwind GmbH (Bauherrnanschrift: Schelfstraße 5 in 19055 Schwerin) beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb von 5 Windkraftanlagen am Standort Alt Krenzlin im Wind-eignungsgebiet WEG 22/18 „Alt Krenzlin“.

Mit Schreiben vom 11.08.2020 (AZ: StALUWM-51-4631-5711.0.1.6.2.G-76001) erfolgte die ursprüngliche Antragsstellung gem. § 4 i.V. § 10 BImSchG. Die Gemeindevertretung

Alt Krenzlin hat auf ihrer Sitzung am 29.09.2020 über die eingereichten Unterlagen beraten und das gemeindliche Einvernehmen verweigert (Beschluss-Nr.: 65-11-20).

 

Mit Schreiben vom 14.12.2020 teilte das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) mit, dass eine Aktualisierung des UVP-Berichtes und der naturschutzfachlichen Unterlagen erfolgte. Im Zuge dessen wird um eine Anpassung des bereits gefassten Beschlusses gebeten. Die Gemeindevertretung Alt Krenzlin hat auf ihrer Sitzung am 14.01.2021 über die eingereichten Unterlagen beraten. Eine nochmalige

Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens wurde mit Beschluss-Nr.: 86-14-20 abgelehnt.

 

Mit Schreiben vom 04.03.2021 teilte das StALU WM mit, dass eine Aktualisierung nachfolgender Unterlagen:

 

-          Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)

-          Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB)

-          FFH Verträglichkeitsstudie für das EU-Vogelschutzgebiet (SPA) DE 2733-401

Lübtheener Heide

-          UVP-Bericht

 

erfolgt ist. Im Zuge dessen wird um eine erneute Prüfung der vorgelegten Unterlagen und um Einbeziehung in die Stellungnahme der Gemeinde Alt Krenzlin gebeten.

 

Die Errichtung und der Betrieb von 5 Windkraftanlagen (WKA) am Standort Alt Krenzlin ist wie folgt vorgesehen:

 

Anlagenbezeichnung:

5 WKA mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m; Typ ENERCON E-138 EP3 mit einer Nennleistung von 4.200 kW, einer Nabenhöhe vom 160 m, einem Rotordurchmesser von 138 m und einer Gesamthöhe von 229 m

 

Anlagenstandort:

19288 Alt Krenzlin, Gemarkung Loosen; Flur 5; Flurstück(e): 31,43, 129, 50, 47

 

Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gem. §§ 4, 19 Abs. 1 BImSchG ist über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens zu entscheiden. Gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist über die Zulässigkeit des Vorhabens nach den §§ 31, 33 bis 35 BauGB im Einvernehmen mit der Gemeinde Alt Krenzlin zu entscheiden.

 

Das StALU WM bittet die aktualisierten Unterlagen zu prüfen und eine Erklärung über eine Erteilung bzw. Versagung des gemeindlichen Einvernehmens der Gemeinde Alt Krenzlin bis zum 08. April 2021 vorzulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass das gemeindliche Einvernehmen nur aus den sich aus §§ 31, 33 bis 35 BauGB ergebenden Gründen versagt werden darf (§ 36 Abs. 2 S.1 BauGB).

 

Die aktualisierten Antragsunterlagen können bis zum Sitzungstermin in den Räumen des Amtes Ludwigslust-Land eingesehen werden und liegen den Gemeindevertretern zum Sitzungstermin vor.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

1. Beschlussantrag:

 

Nach Prüfung der aktualisierten Unterlagen vom 14.12.2020 wird zum ursprünglichen Bauantrag vom 11.08.2020 mit dem Aktenzeichen: StALUWM-51-4631-5711.0.1.6.2G-76001 der Naturwind GmbH (Bauherrnanschrift: Schelfstraße 35 in 19055 Schwerin) für das Vorhaben in 19288 Alt Krenzlin (Gemarkung Loosen; Flur 5; Flurstücke 31, 43, 129, 50, 47) zur Errichtung und Betrieb von 5 Windkraftanlagen das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Von Seiten der Gemeinde Alt Krenzlin werden weder Anregungen noch Ergänzungen zum o.g. Antrag der Naturwind GmbH geäußert.

 

oder:

 

2. Beschlussantrag:

 

Nach Prüfung der aktualisierten Unterlagen vom 14.12.2020 wird zum ursprünglichen Bauantrag vom 11.08.2020 mit dem Aktenzeichen: StALUWM-51-4631-5711.0.1.6.2G-76001 der Naturwind GmbH (Bauherrnanschrift: Schelfstraße 35 in 19055 Schwerin) für das Vorhaben in 19288 Alt Krenzlin (Gemarkung Loosen; Flur 5; Flurstücke 31, 43, 129, 50, 47) zur Errichtung und Betrieb von 5 Windkraftanlagen das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

Die Gemeinde Alt Krenzlin verweigert das gemeindliche Einvernehmen aus folgenden Gründen:

 

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Anlagen

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