Beschlussvorlage - VO/2020/966
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf der Satzung der Gemeinde Göhlen über die Benutzung des örtlichen Friedhofes in Leussow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Annemarie Arndt
- Antragssteller:
- Annemarie Arndt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Göhlen
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Entscheidung
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30.03.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die letzte Satzung der Gemeinde Leussow über die Benutzung des örtlichen Friedhofes in
Leussow datiert vom 07. Februar 2003. Sie ist zu aktualisieren.
Die in 2017 vorgelegte Satzung wurde leider abgelehnt.
Seit dem 01.01.2020 sind mit dem Gebietsänderungsvertrag vom 18.03.2019 alle Satzungen der eingemeindeten Gemeinde Leussow außer Kraft gesetzt worden.
Besonders unter diesem Gesichtspunkt ist dringend eine neue Satzung erforderlich geworden.
Es wird mit der neuen Satzung die Möglichkeit geschaffen, Urnen auf Sarggrabstellen zusätzlich beizusetzen. Außerdem wurden Regelungen zum Datenschutz, zur Verkehrssiche-rungspflicht, Standsicherheit von Grabmalen, detaillierte Beschreibungen der Grabarten u.a. aufgenommen.
Beschlussvorschlag
Beschlussantrag:
1. Beschlussantrag
„Die Gemeindevertretung erlässt die Satzung der Gemeinde Göhlen über die
Benutzung des örtlichen Friedhofes in Leussow in der Fassung des vorliegenden Entwurfes vom 26.10.2020 (Anlage)“
oder
2. Beschlussantrag
„Die Gemeindevertretung erlässt die Satzung der Gemeinde Göhlen über die
Benutzung des örtlichen Friedhofes in Leussow in der Fassung des vorliegenden Entwurfes vom 26.10.2208 (Anlage)“ mit folgenden Änderungen/ Ergänzungen:
.........................................................................................................................................“
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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61,5 kB
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