Beschlussvorlage - VO/2020/966

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die letzte Satzung der Gemeinde Leussow über die Benutzung des örtlichen Friedhofes in

Leussow datiert vom 07. Februar 2003. Sie ist zu aktualisieren.

 

Die in 2017 vorgelegte Satzung wurde leider abgelehnt.

 

Seit dem 01.01.2020 sind mit dem Gebietsänderungsvertrag vom 18.03.2019 alle Satzungen der eingemeindeten Gemeinde Leussow außer Kraft gesetzt worden.

Besonders unter diesem Gesichtspunkt ist dringend eine neue Satzung erforderlich geworden.

 

Es wird mit der neuen Satzung die Möglichkeit geschaffen, Urnen auf Sarggrabstellen zusätzlich beizusetzen. Außerdem wurden Regelungen zum Datenschutz, zur Verkehrssiche-rungspflicht, Standsicherheit von Grabmalen, detaillierte Beschreibungen der Grabarten u.a. aufgenommen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

 

1. Beschlussantrag

 

Die Gemeindevertretung erlässt die Satzung der Gemeinde Göhlen über die

         Benutzung des örtlichen Friedhofes in Leussow in der Fassung des vorliegenden Entwurfes vom 26.10.2020 (Anlage)“

oder

 

2. Beschlussantrag

 

Die Gemeindevertretung erlässt die Satzung der Gemeinde Göhlen über die

         Benutzung des örtlichen Friedhofes in Leussow in der Fassung des vorliegenden Entwurfes vom 26.10.2208 (Anlage)“ mit folgenden Änderungen/ Ergänzungen:

 

.........................................................................................................................................“

 

 

 

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Anlagen

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