Beschlussvorlage - VO/2020/965

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Da die letzte Gebührenkalkulation von 2011 datiert, musste eine Neukalkulation für alle Gebühren erfolgen.

 

Die in 2017 vorgelegte Kalkulation und dazugehörige Satzungen wurden leider abgelehnt.

 

Seit dem 01.01.2020 sind mit dem Gebietsänderungsvertrag vom 18.03.2019 alle Satzungen der eingemeindeten Gemeinde Leussow außer Kraft gesetzt worden.

Besonders unter diesem Gesichtspunkt ist dringend eine neue Satzung mit Kalkulation erforderlich geworden.

 

Die Festsetzung der neuen Gebühren basiert auf der Gebührenkalkulation vom 19.10.2020. Der Kalkulationszeitraum beläuft sich auf 5 Jahre, d.h. nach diesem Zeitraum sollte eine Neubewertung erfolgen.

 

Für die Erhebung von öffentlichen Abgaben reicht der Erlass einer Gebührensatzung nicht aus. Vielmehr ist die Kalkulation und deren Billigung durch die Gemeindevertretung Voraussetzung für die wirksame Festsetzung des Gebühren- bzw. Beitragssatzes  in der Satzung.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag 1:

Die vorliegende Gebührenkalkulation vom 19.10.2020 zur Ermittlung der Gebührensätze für die Benutzung des örtlichen Friedhofes der Gemeinde Göhlen in Leussow  (Kalkula-tionszeitraum 2020 bis 2024) wird gebilligt.

 

und

 

Beschlussantrag 2:

Die Gemeindevertretung erlässt die Satzung der Gemeinde Gölen über Gebühren für die Benutzung des örtlichen Friedhofes in Leussow in der Fassung des vorliegenden Entwurfes (Anlage) vom 23.10.2020).

 

oder

 

 

Beschlussantrag:

Die Gemeindevertretung erlässt die Satzung der Gemeinde Göhlen über Gebühren für die Benutzung des örtlichen Friedhofes in Leussow in der Fassung des vorliegenden Entwurfes (Anlage) vom 23.10.2020 mit folgenden Änderungen/Ergänzungen:

 

1..................................................................

 

2..................................................................

 

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Anlagen

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