Beschlussvorlage - /2018/437-1-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der stellv. Gemeindewehrführer der FFw Göhlen, Kamerad Christoph Hansen, hat mit Schreiben vom 25.09.2020 den Rücktritt von seinen Funktionen erklärt.

 

Kamerad Hansen wurde am 27.02.2018 durch die Gemeindevertretung Göhlen für die Dauer seiner Wahlzeit zum Ehrenbeamten ernannt.

Die Wahl erfolgte auf der Mitgliederversammlung am 19.01.2018. Die Wahlzeit beträgt gemäß Brandschutzgesetz 6 Jahre.

 

Gemäß § 23 Beamtenstatusgesetz vom 17.06.2008 sind Beamte aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen, wenn sie die Entlassung in schriftlicher Form verlangen. Die o.g. Erklärung von Kamerad Hansen kommt diesem Antrag gleich.

Über die Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis entscheidet die Gemeindevertretung. Die Entlassung wird von der Stelle schriftlich verfügt, die für die Ernennung des Beamten zuständig wäre (§ 32 Landesbeamtengesetz M-V v. 17.12.2009).

Der Beschluss über die Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis ist dem Landkreises Ludwigslust, FD Ordnung mitzuteilen.

 

Eine rückwirkende Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis ist nicht möglich.

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

 

 Der stellv. Gemeindewehrführer der FFw Göhlen, Kamerad Christoph Hansen, wohnhaft               Hauptstraße 47 in 19288 Göhlen hat mit Schreiben vom 25.09.2020 seine Funktion als               stellv. Gemeindewehrführer niedergelegt.

Dies wird mit einem Antrag auf Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis gleichgesetzt.

 

     Die Gemeindevertretung Göhlen, als die für die Ernennung des Beamten zuständig Stelle,

     verfügt die Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis mit Ablauf des Tages der

     Beschlussfassung."

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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