Beschlussvorlage - VO/2021/137

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Rastow hat auf der Sitzung vom  13.10.2020 den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 11 „Solarpark Rastow II“ gefasst.

In diesem Zusammenhang besteht die Notwendigkeit den Flächennutzungsplan der Gemeinde Rastow zu ändern, da die Flächen im Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplan Nr. 11 „Solarpark II“ derzeit als  Grünflächen ausgewiesen sind.

Die UmweltPlan GmbH Stralsund, Tribseer Damm 2 in 18437 Stralsund  bearbeitet die F-Plan-Änderung im Parallelverfahren zur Erstellung des B-Planes Nr. 11 „Solarpark Rastow II“ der Gemeinde Rastow für die Enerpark AG, vertreten durch die KLM Architekten Leipzig GmbH

 

Die nach § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Regeln des Baugesetzbuch durch das Amt Ludwigslust-Land durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden schriftlich gem. § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls durch das Amt Ludwigslust-Land beteiligt.

 

Der Beschluss zur Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rastow ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

  1. Die Gemeinde Rastow stellt die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rastow gem. § 2 Abs. 1 BauGB auf.
  2. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.

 

 

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Anlagen

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