Beschlussvorlage - VO/2021/134
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Umsetzung der Baumaßnahme "Neubau Sportplatz in der Gemeinde Rastow"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Rosemarie Milatz
- Antragssteller:
- Rosemarie Milatz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Rastow
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Entscheidung
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09.03.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Rastow hat für den Schulstandort „Regionalschule mit Grundschulteil“ in 2015 Informationsanträge für die folgenden Projekte erarbeiten lassen:
1. Ersatzneubau Sporthalle
2. Ersatzneubau Sportplatz
3. Sanierung und brandschutztechnische Ertüchtigung der Schule
Die Informationsanträge zu den o.g. Projekten wurden 2016 dem ehemals zuständigen Ministerium für Inneres und Sport MV vorgelegt. Eine abschließende Entscheidung zu den einzelnen Projektanträgen liegt nicht vor. Derzeit wird die Umsetzung der Maßnahme „Neubau Sporthalle“ fokussiert.
Um nunmehr auch die weiteren Projekte der Gemeinde Rastow zum Schulstandort voranzubringen, sollte sich die Gemeindevertretung zur weiteren Verfahrensweise zum Projekt „Neubau Sportplatz“ positionieren. Aktuell erfolgt die Überarbeitung der Kostenschätzung, die zum Sitzungsabend vorgelegt wird.
Die Gemeinde Rastow hat für den Neubau des Sportplatzes zwei Möglichkeiten, welche abgewogen werden müssen.
Die Förderung erfolgt über die Sportstättenbaurichtlinie MV. Zum einen besteht die Möglichkeit als Gemeinde den Förderantrag zu stellen. Als zweite Möglichkeit ist ein Förderantrag über einen Sportverein möglich.
Die Förderung würde sich je nach Variante wie folgt darstellen:
Antrag GemeindeAntrag Verein
Baukosten ca. netto 1.344.537,82 €1.344.537,82 €
Förderhöhemax. 300.000,00 € max. 500.000,00 €
Kofinanzierung 75.000,00 € 125.000,00 €
Eigenanteil 1.219.537,82 € 969.537,82 €
Differenz: 250.000,00 €
Bei Antragstellung über den Sportverein verbleibt der Vermögensgegenstand Sportplatz im Eigentum der Gemeinde. Seitens der Gemeinde muss dem Verein eine Verfügungsermächtigung zur Umsetzung der Baumaßnahme eingeräumt werden. Weiterhin ist zu beachten, dass die Mittel zur Umsetzung der Maßnahme vom Verein bereitgestellt werden müssen und die Gemeinde Rastow die notwendigen Finanzmittel an den Verein übergibt und hierzu eine rechtliche Vereinbarung geschlossen werden muss. Diese Vereinbarung sollte auch Rechtsfolgen bei Auflösung des Vereins beinhalten.
Bei einer Antragstellung über den Sportverein ist zu beachten, dass ein Pachtvertrag mit der Gemeinde Rastow über mindestens 25 Jahre abgeschlossen werden muss. Der Pachtzins ist nicht bekannt. Zudem müsste die Gemeinde Rastow nach Fertigstellung z.B. für den Schulsport eine Nutzung beim Verein beantragen. Auch hier kann keine Aussage über mögliche Kosten getroffen werden.
Ein Antrag auf Förderung muss bis zum 31.08. eines Jahres eingereicht werden. Die dafür notwendigen Unterlagen liegen im Amt vor, einschließlich Baugenehmigung.
Entsprechend der Antragsunterlagen ist die Finanzierung des geplanten Vorhabens nachzuweisen. Die Umsetzung des Projektes „Neubau Sportplatz“ ist im Investitionshaushalt der Gemeinde Rastow für 2021 nicht vorgesehen.
Die Gemeinde sollte sich zum vorliegenden Sachverhalt positionieren und entscheiden, wer Antragssteller einer Förderung sein soll.
Beschlussvorschlag
Beschlussantrag:
Die Gemeinde Rastow positioniert sich zur Umsetzung des Vorhabens „Neubau Sportplatz“ wie folgt:
a) Das Amt Ludwigslust-Land wird beauftragt im Namen der Gemeinde Rastow fristgerecht einen entsprechenden Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach Sportstättenrichtlinie MV zu stellen.
Oder (bitte entsprechendes streichen)
b) Das Amt Ludwigslust-Land wird beauftragt, die notwendigen Unterlagen für die Antragstellung an den Sportverein zu übergeben. Die entsprechenden vertraglichen Regelungen sollen durch das Amt Ludwigslust-Land erarbeitet werden.
