Beschlussvorlage - VO/2014/489

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Ausschreibung und die Auswertung der Angebote für Trockenbau- und Malerarbeiten für die Instandsetzung des Gemeindehauses in Kein Krams ist durch das Bauplanungsbüro Drewanz aus Karstädt durchgeführt worden.

 

Bei den Trockenbauarbeiten wurden 3 Firmen aufgefordert ein Angebot abzugeben mit folgendem Ergebnis:

 

Firma                                                   Bruttoangebot                                          Bemerkung                                                   

Fa. Pauch, Ludwigslust              4.146,56 €                                                ---

Fa. Ott, Ludwigslust                                  ---                                                        keine Reaktion

Fa. Schoop, Ludwigslust                    ---                                                        keine Reaktion

 

Bei den Malerarbeiten wurden 4 Firmen aufgefordert ein Angebot abzugeben mit folgendem Ergebnis:

 

Firma                                                   Bruttoangebot                                          Bemerkung

Fa. Fenske, Warlow                            9.108,86 €                                                ---

Fa. Stickel, Ludwigslust              8.734,12                                                ---

Fa. Düwel, Ludwigslust                    ---                                                        keine Reaktion

Fa. Bartnick, Ludwigslust            ---                                                        keine Reaktion

 

Das Bauplanungsbüro Drewanz hat die vorliegenden Angebote geprüft und die Angemessenheit der Preise bestätigt.

 

Um einen zügigen Bauablauf zu gewährleisten, war die Eilentscheidung des Bgm. notwendig.

 

Die gesamten Kosten für Trockenbau- und Malerarbeiten in Höhe von 12.880,68 € sind dem PSK 57301.52310001 (DGH - Unterhaltung und Bewirtschaftung DGH) zuzuordnen. Im HHP 2014 wurden für die Finanzierung der Baumaßnahme Mittel in Höhe von 50.000,00 € eingestellt. Hiervon wurden mit Stand 23.09.2014 15.449,55 ausgegeben.

 

Entsprechend § 39 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V ist der Bürgermeister berechtigt, in Fällen äußerster Dringlichkeit anstelle der Gemeindevertretung zu entscheiden.

Die Entscheidung des Bürgermeisters bedarf der nachträglichen Billigung der Gemeindevertretung.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

" 1.              Folgende Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters vom 23.09.2014 wird hiermit               nachträglich gebilligt:

 

              '              Trockenbauarbeiten

                            Auf Grundlage des Angebotes vom 03.09.2014 in Höhe von 4.146,56 € wird die Firma                             Mathias Pauch Trockenbau, Georgenhof 34 in 19288 Ludwigslust beauftragt.

                            Malerarbeiten

                            Auf Grundlage des Angebotes vom 01.09.2014 in Höhe von 8.734,12 € wird die Firma                             Mathias Stickel Malermeister, Neustädter Str. 18 in 19288 Ludwigslust beauftragt.'

 

  2.              Die Dringlichkeit der Entscheidung wird anerkannt."

 

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Anlagen

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