Beschlussvorlage - VO/2020/017-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die WEMAG plant in der Ortslage Rastow östlich der Bahnlinie den Bau eines Mobilfunkturmes. Das Flurstück 84 in der Flur 6 in der Gemarkung Rastow ist für das Projekt aus Sicht der WEMAG geeignet.

Die Fläche von rd. 20 m x 20 m (siehe Flurkartenauszug) würde die WEMAG von der Gemeinde Rastow käuflich erwerben

und auch alle anfallenden Kosten des Vertrages, geschätzt insgesamt etwa 13.000,00 € übernehmen.

 

Zur Zeit wird diese Fläche vom Verein CONVICTIO ex Radestowe-Interessengemeinschaft Mittelalter e.V. genutzt.

 

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 24.11.2020 das Vorhaben abgelehnt.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rastow sollte sich zum Verkauf einer Teilfläche aus dem Flurstück 84 in der Flur 6 der Gemarkung Rastow und Bau eines Funkturmes durch die WEMAG in unmittelbarer Nähe einer Wohnbebauung positionieren.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

 

Dem Vorhaben der WEMAG zur Errichtung eines Mobilfunkturmes in der Ortslage Rastow wird zugestimmt.

Die Gemeinde Rastow verkauft zur Umsetzung der Maßnahme eine Teilfläche aus dem Flurstück 84, Flur 6, Gemarkung Rastow an die WEMAG.

 

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Anlagen

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