Beschlussvorlage - VO/2014/487

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Statik für die Ertüchtigung des Dachtragwerkes (Rückbau und Ergänzungsarbeiten) wurde in der 32. KW fertiggestellt. Entsprechend Statik hat BMD ein LV erstellt und von Zimmerei Köpke ein Angebot eingeholt. Alle Zimmererarbeiten wurden bisher von Zimmerei Köpke ausgeführt. Die im LV angegebenen Preise wurden von BMD geprüft, es sind ortübliche Preise.

Das Angebot für die Zimmererarbeiten beträgt 11.620,71 €.

 

Die Kosten sind dem PSK 57301.52310 (DGH - Unterhaltung und Bewirtschaftung DGH)  zu zuordnen. Im HHP 2014 wurden für die Finanzierung der Baumaßnahme Mittel in Höhe von 50.000,00 € eingestellt. Hiervon wurden mit Stand 26.08.2014 11.743,65 € ausgegeben.

 

Entsprechend § 39 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V ist der Bürgermeister berechtigt, in Fällen äußerster Dringlichkeit anstelle der Gemeindevertretung zu entscheiden. Die Entscheidung des Bürgermeisters bedarf der nachträglichen Billigung der Gemeindevertretung.

 

Die Dringlichkeit ist aufgrund der zügigen Baufortschrittes gegeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

 

" 1. Folgende Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters vom 28.08.2014 wird hiermit               nachträglich gebilligt:

 

              '              Der Auftrag für die Zimmererarbeiten wird auf  der Grundlage des Angebotes vom                             21.08.2014 in Höhe von 11.620,71 € an Zimmerei Köpcke GmbH Lüblower Weg 9 in                             19288 Warlow, erteilt.'

 

  2.              Die Dringlichkeit der Entscheidung wird anerkannt."

 

 

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Anlagen

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