Informationsvorlage - VO/2021/112

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Lüblow hat sich 1996 mit der Thematik „Ausbau/ Erneuerung Bäckerstraße“ in der Ortslage Lüblow befasst. Die Straße „Bäckerstraßesollte in 3 Bauabschnitten ausgebaut werden. Der 1. Bauabschnitt „Bäckerstraße Haus-Nr. 46 bis Nr. 28“ wurde 1998 und der 2. Bauabschnitt Bäckerstraße Haus-Nr.27 bis Nr. 1“ im Jahr 2000 fertig gestellt.

Die Umsetzung des 3. Bauabschnitts „Bäckerstraße Ortsausgang in Richtung Forsthof“ wurde am 26.06.2006 mit Beschluss-Nr.: 70-16-06 abgelehnt.

Im 2. Bauabschnitt der Bäckerstraße kam es in den vergangenen Jahren immer wieder zu Problemen mit der Straßenentwässerung. Der Ausbau der Straße in diesem Abschnitt ist im Rahmen der Dorferneuerung in bituminöser Bauweise in einer Breite von 3,50 Meter erfolgt. Für die Straßenentwässerung sind rund 330 Meter Sickermulden hergestellt worden, die durch die Grundstückszufahrten unterbrochen werden. Im Kurvenbereich Höhe Dorfteich sind rund 95 Meter Wasserlauf aus Betonsteinen und ein Straßenablauf für die Zuführung des Oberflächenwassers in den Dorfteich verbaut worden. Im Zuge des Straßenbaus ist gleichzeitig ein Gehweg in einer Breite von 1,20 Meter straßenbegleitend errichtet worden.

In einigen Abschnitten der Bäckerstraße Haus-Nr. 1 bis 27 sind die damals errichteten Sickermulden aktuell nicht mehr vorhanden.

 

In den vergangenen Jahren kam es vermehrt zu Problemen bezüglich der Ableitung des Oberflächenwasser im Bereich Bäckerstraße – Höhe Dorfteich sowie an weiteren Tiefpunkten der Bäckerstraße. Die vorhanden Schächte im gesamten Straßenzug wurden geprüft. Dabei stellte sich heraus, dass es sich hierbei um reine Sickerschächte ohne Verbindung handelt. Lediglich der Schacht vor Haus Nr. 6 in der Bäckerstraße ist mit Rohrleitung zur Ableitung in den Dorfteich verbunden.

Die Gemeindevertretung möge sich zum v.g. Sachverhalt postitionieren und die weitere Verfahrensweise zur Problematik „Straßenentwässerung in der Bäckerstraße“ festlegen.

 

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Anlagen

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