Beschlussvorlage - VO/2021/109

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch die NaturStromVersorgung Wöbbelin GmbH & Co. KG, mit Sitz in 19288 Wöbbelin, Am Sportplatz 3, ist ein Änderungsantrag zum Antrag auf Errichtung und Betrieb von vier Windenergieanlagen (Antrag gemäß § 4 BImSchG Aktenzeichen: StALU WW-51-4557-5712.0.1.6.2V76156) eingereicht worden. Die Antragsänderung bezieht sich auf die Reduzierung der zu errichtenden Windkraftanlangen (WKA) von bisher 4 auf 3 WKA in der Gemarkung Wöbbelin, Flur 4, Flurstücke 132/3, 134, 97, 104. Mit dieser Antragsänderung wurden ergänzende Unterlagen vorgelegt.

 

Im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens gemäß § 10 BImSchG wurde die Gemeinde Lüblow am 01.07.2019 als Nachbargemeinde beteiligt. Auf der Sitzung am 20.08.2019 hat die Gemeindevertretung Lüblow zum Antrag auf Errichtung und Betrieb von vier Windkaftanlagen am Standort Wöbbelin beraten und eine Stellungnahme abgegeben (Beschluss-Nr.: 10-02-19).

 

Die Gemeinde Lüblow wird zur Prüfung der ergänzenden Antragsunterlagen hinsichtlich der bereits erteilten Stellungnahme aufgefordert. Eine Ergänzung der bereits abgebenen Stellungnahme der Gemeinde Lüblow kann bis zum 01. März 2021 erfolgen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

Nach Prüfung der nachgereichten Unterlagen vom 26.01.2021 zum Aktenzeichen: StALU WM-51-4557-5712.0.1.6.2V-76156 der NaturStromVersorgung Wöbbelin GmbH & Co. KG (Bauherrenanschrift: Am Sportplatz 3 in 19288 Wöbbelin) für das Vorhaben in Wöbbelin (Gemarkung Wöbbelin, Flur 4, Flurstücke 132/3, 134, 97, 104) Errichtung und Betrieb von drei Windkraftanlagen, werden keine weiteren Anregungen oder Bedenken hinzugefügt. Die Stellungnahme der Gemeinde Lüblow (Beschluss Nr.: 10-02-19 vom 20.08.2019)  bleibt in allen Punkten bestehen.

 

oder

 

Nach Prüfung der nachgereichten Unterlagen vom 26.01.2021 zum Aktenzeichen: StALU WM-51-4557-5712.0.1.6.2V-76156 der NaturStromVersorgung Wöbbelin GmbH & Co. KG (Bauherrenanschrift: Am Sportplatz 3 in 19288 Wöbbelin) für das Vorhaben in Wöbbelin (Gemarkung Wöbbelin, Flur 4, Flurstücke 132/3, 134, 97, 104) Errichtung und Betrieb von drei Windkraftanlagen, wird die bereits abgegebene Stellungnahme (Beschluss Nr.: 10-02-19 vom 20.08.2019) wie folgt ergänzt bzw. weitere Anregungen und Bedenken hinzugefügt:

 

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Anlagen

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