Beschlussvorlage - VO/2014/486

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Durch die Löschgruppe Klein Krams wurde das gesamte Dachtragwerk freigelegt. Die Firma Köpke hat zum größten Teil die Sparren bebeilt.

Entsprechend Protokoll vom 07.07.2014 vom Planungsbüro Drewanz, soll zur Gewährleistung der Standsicherheit des Dachstuhles eine Sparrenverstärkung erfolgen, in dem an  jedem Sparrenpaar  einseitige Zangen angebaut werden.

Der 3. Nachtrag für  die Ertüchtigung des Dachtragwerkes beträgt 2.691,58 € Brutto.

(1. Nachtrag Schneefanggitter entfällt).

 

Die Kosten sind dem PSK 57301.52310 (DGH - Unterhaltung und Bewirtschaftung DGH)  zu zuordnen. Im HHP 2014 wurden für die Finanzierung der Baumaßnahme Mittel in Höhe von 50.000,00 € eingestellt. Hiervon wurden mit Stand 10.07.14 2.300,00 € für Planungskosten ausgegeben.

 

Entsprechend § 39 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V ist der Bürgermeister berechtigt, in Fällen äußerster Dringlichkeit anstelle der Gemeindevertretung zu entscheiden. Die Entscheidung des Bürgermeisters bedarf der nachträglichen Billigung der Gemeindevertretung.

 

Die Dringlichkeit ist aufgrund der zügigen Baufortschrittes gegeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

" 1.              Folgende Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters vom 12.07.2014 wird               hiermit nachträglich gebilligt:

 

              '              Der Auftrag für den 3. Nachtrag, Zimmererarbeiten für das DGH Klein Krams wird                             auf der Grundlage des Angebotes vom 07.07.2014 in Höhe von 2.691,58 € an                                           Zimmerei Köpcke GmbH, Lüblower Weg 9 in 19288 Warlow, erteilt.'

 

   2.              Die Dringlichkeit der Entscheidung wird anerkannt."

 

 

 

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Anlagen

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