Beschlussvorlage - VO/2014/479

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Für die Instandhaltung des Gemeindehauses in Klein Krams war für das Dachtragwerk ein statischer Nachweis erforderlich.

Vom Ingenieurbüro  Tadesse Tamrat aus Techentin, wurde für die Erstellung der statischen Berechnungen für die Instandsetzung der Dachkonstruktion ein Honorarangebot von

1.160,25 € Brutto eingereicht. Für die Bauberatungen und- begleitungen sowie für die zusätzlichen statischen Nachweise ein Nettostundensatz von 65,00 €.

 

Die Kosten der Maßnahme sind dem PSK 57301.52310001 (DGH - Unterhaltung und Bewirtschaftung DGH) zuzuordnen. Im HHP 2014 wurden für die Finanzierung der Baumaßnahme Mittel in Höhe von 50.000,00 € eingestellt. Hiervon wurden mit Stand 13.05.14 2.300,00 € für Planungskosten ausgegeben.

 

Entsprechend § 39 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V ist der Bürgermeister berechtigt, in Fällen äußerster Dringlichkeit anstelle der Gemeindevertretung zu entscheiden. Die Entscheidung des Bürgermeisters bedarf der nachträglichen Billigung der Gemeindevertretung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

" 1.               Folgende Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters vom 13.05.2014 wird               hiermit nachträglich gebilligt:

 

              '              Auf Grundlage des vorliegenden Honorarangebotes vom 22.04.2014 für die

                            Tragwerksplanung wird der Auftrag für die Erstellung der statischen

                            Berechnungen für die Dachkonstruktion an das Ingenieurbüro Tadesse Tamrat

                            mit Sitz Am Knick 6 in 19288 Ludwigslust mit einer vorläufigen Honorarhöhe

                            von 1.160,25 €, erteilt.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...