Beschlussvorlage - VO/2014/465-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 der Gemeinde Alt Krenzlin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste & Finanzen
- Bearbeiter:
- Dörte Meyenburg
- Antragssteller:
- Meyenburg, Dörte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Alt Krenzlin
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Entscheidung
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06.11.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Alt Krenzlin hat gemäß §§ 1 bis 3a Kommunalprüfungsgesetz M-V (KPG) den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 zu prüfen.
Der Jahresabschluss ist nach § 3 KPG M-V darauf hin zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung vermittelt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erstreckt sich auch darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften sowie die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. Die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sind in die Prüfung einzubeziehen. Der Rechenschaftsbericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und ob der Rechenschaftsbericht insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gemeinde vermittelt. Dabei ist auch zu prüfen, ob die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.
Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Prüfungsbericht zusammengefasst darzustellen.
Der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses darf nur in Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss verwendet werden und dient der Gemeindevertretung als Grundlage für ihre Entscheidungen gemäß § 60 Absatz 5 Kommunalverfassung M-V.
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
"Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Alt Krenzlin,
den vom Bürgermeister unter Datum vom 15. Oktober 2014 aufgestellten, am 05.11.2014
durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften und mit dem uneinge-
schränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss zum 31.12.2012
festzustellen. Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 98.340,33 € ist gemäß §
17 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik MV auf neue Rechnung vorzutragen."
