Beschlussvorlage - VO/2020/067

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

 

Die Gemeinde Warlow weist auch im Haushaltsjahr 2021 in der Planung einen unausgeglichenen Haushalt auf.

Kann nach Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten sowie Ausschöpfung aller Ertrags- und Einzahlungsmöglichkeiten kein Haushaltsausgleich erzielt werden, so ist gemäß § 43

Abs. 7 ff Kommunalverfassung M-V ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich und eine geordnete Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden kann. Es ist der Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird (Konsolidierungszeitraum).

 

Das Haushaltssicherungskonzept wird von der Gemeindevertretung beschlossen. Es ist über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben.

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

1. Beschlussvorschlag:

"Dem vorliegenden Entwurf der 13. Fortschreibung des Haushaltssicherungs-konzeptes 2010 der Gemeinde Warlow für den Konsolidierungszeitraum

 2021 - 2024 (Anlage) wird zugestimmt."

 

oder

 

 

 

2. Beschlussvorschlag:

"Dem vorliegenden Entwurf der 13. Fortschreibung des Haushaltssicherungs-konzeptes 2010 der Gemeinde Warlow für den Konsolidierungszeitraum

 2021 - 2024 (Anlage) wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:

 

1........................................................................... ."

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

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Anlagen

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