Beschlussvorlage - VO/2020/016-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf Grund des erhöhten Wildwechsel kommt es auf der Strecke Berlin Spandau – Hamburg Altona (Streckennummer 6100) gehäuft zu Wildunfällen mit Fahrzeugen der Deutschen Bahn. Dies hat erhöhte Kosten sowie Störungen im Betriebsablauf zur Folge. Um den Wildwechsel zu unterbinden, soll in dem betreffenden Bereich ein Wildschutzzaun errichtet werden.

Nach Prüfung der Kriterien aus der Richtlinie RIL 413.0701 Bahnbetrieb/ Bautechnik der DB Netz AG bezüglich der Vorgaben zur geplanten Errichtung des Wildschutzzaunes und nach Beurteilung der orts- und streckenspezifischen Faktoren ist eine Gefährdungsmöglichkeit durch das ungehinderte Eindringen von Tieren gegeben. Somit ist neben den tatsächlich dokumentierten zahlreichen Wildunfällen die Notwendigkeit zur Errichtung von Wildschutzzäunen belegt. Der maßgeblich durch Wildunfälle betroffene Streckenabschnitt erstreckt sich von km 177,5 bis 179,5. Nach Abstimmung mit der Jagdbehörde sowie Vor-Ort-Begehungen wurde festgelegt, dass dieser Abschnitt zur verlängern ist um die Wildschutzzäune sinnvoll an bestehende Strukturen anzuschließen. Der Abschnitt für die Herstellung der Wildschutzzäune erstreckt sich nunmehr vom km 174,7 bis 180,2.

 

Der betreffende Abschnitt für den Bau des Wildschutzzaunes beginnt an der Brücke im Zuge der Landesstraße L 07 über die Anlagen der DB AG (km 174,7) und erstreckt sich bis zum Beginn der Ortslage Jasnitz (km 180,2). Entlang der Strecken befinden sich Ackerflächen, Waldflächen und die Ortslage Niendorf. Beidseitig der Bahnstrecke verlaufen durchgehend bahnparallele Entwässerungsgräben. Im betreffenden Bauabschnitt sind Durchlässe bzw. Brücken vorhanden, die in der Anlage aufgeführt sind.

 

Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr M-V hat im Rahmen der Planfeststellung nach

§ 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für das geplante Bauvorhaben um eine Stellungnahme der Gemeinde Warlow bis zum 04. Dezember 2020 gebeten. Sollte bis zum v.g. Termin keine Stellungnahme beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr M-V als Anhörungsbehörde vorliegen, wird davon ausgegangen, dass keine Bedenken gegen die Planunterlagen bestehen.

 

Die vollständigen Planunterlagen können im Internet über die Homepage des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr M-V unter folgendem Link eingesehen werden:

http://www.strassenbauverwaltung.mvnet.de/planfeststellung/anhoerung_eisenbahn/

 

Da auf Grund der aktuellen Situation (Corona-Pandemie) keine Sitzung der Gemeindevertretung vorgesehen ist, wurde der vorgenannte Sachverhalt dem Hauptausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Gemäß § 35 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V entscheidet der Hauptausschuss in dringenden Angelegenheiten, deren Erledigung nicht bis zu einer Dringlichkeitssitzung der Gemeindevertretung aufgeschoben werden können. Diese Entscheidungen bedürfen der nachträglichen Billigung durch die Gemeindevertretung.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

Folgende Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses wird hiermit nachträglich gebilligt:

 

1. Im Rahmen der Planfeststellung nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für das Bauvorhaben „Neubau eines Wildschutzzaunes beidseitig der Bahnstrecke Berlin Spandau – Hamburg Altona, Abschnitt Ludwigslust-Jasnitz“, Bahn-km 174,7 – 180,2, werden von der Gemeinde folgende Einwände vorgebracht:

 

Von Seiten der Gemeinde Warlow wird die Errichtung eines Wildschutzzaunes beidseitig der Bahnstrecke Berlin-Hamburg im betreffenden Abschnitt der Bahn-Km 174,7-180,2 grundsätzlich befürwortet. Nach Prüfung der vorliegenden Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren ergeben sich für das Schutzgut Tier, Pflanzen und biologische Vielfalt folgende Kritikpunkte:

 

Im betreffenden Einzugsbereich der geplanten Baumaßnahme der Deutschen Bahn herrschen sehr viele alte Bestandsarten von Rot- und Dammwild, die derzeit ihren Bestandswechsel mit einer Querung der Bahnstrecke vollziehen.

Mit der Errichtung des Wildzaunes würden diese Wechsel der Bestandsarten unterbrochen. Der Wechsel würde sich auf die verbleibenden Wildbereiche beidseitig der Bahnstrecke reduzieren. Damit würde der genetische Austausch in den ursprünglichen Gebieten unterbrochen werden und hätte eine Vereinzelung der Bestände zur Folge. Erst durch die Vielfalt über regional angepasste Populationen im gegenseitigen Austausch vermag langfristig das Überleben von Arten gesichert und ein echter Beitrag zur Biodiversität geleistet werden.  

 

Die Gemeinde Warlow fordert aus diesem Grund eine gutachterliche Überprüfung hinsichtlich der Errichtung einer Grünbrücke bzw. eines Wildübergangs im betreffenden Abschnitt der Bahnstrecke Berlin-Hamburg, Bahn-km 174,7 – 180,2.  Des Weiteren sollten eine Bewertung der Beeinträchtigungen der faunistischen Mobilität erfolgen – welche Folgen ergeben sich, wenn das Wild nicht mehr wechseln kann.

 

Zusätzlich erlauben wir uns den Hinweis, dass die Jagdpächter im Jahr 2016 neue Pachtverträge mit einer Laufzeit von 12 Jahren abgeschlossen haben, im guten Glauben , das komplette Jagdrevier nutzen zu können.  Durch die Errichtung des Wildschutzzaunes wird das Jagdrevier durchbrochen und macht eine zusammenhängende Nutzung unmöglich. Die Jagdpächter verlieren Fläche für die eine nicht unerhebliche Jagdpacht gezahlt wird.

Weitere Ausführungen hierzu wird es bei Beteiligung des Jagdverbandes unter Einbeziehung der Jagdgenossenschaft geben.

 

2. Die Dringlichkeit der Entscheidung wird anerkannt.

 

 

 

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