Beschlussvorlage - VO/2020/961-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Mitgliedschaft im Kommunalen Arbeitgeberverband
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste & Finanzen
- Bearbeiter:
- Kirsten Eggert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Alt Krenzlin
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Entscheidung
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14.01.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Kommunale Arbeitgeberverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. (KAV) ist ein Arbeitgeberverband, der die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder auf tarif-, arbeits- und sozialversicherungsrechtlichem Gebiet vertritt. Viele Gemeinden, Städte und Landkreise sind Mitglied im KAV. Der KAV Mecklenburg- Vorpommern e.V. ist Mitglied der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und beteiligt sich im bundesweiten Zusammenschluss kommunaler Arbeitgeber im Interesse seiner Mitglieder an bundesweiten Tarifverhandlungen.
Die Mitglieder des Verbandes sind verpflichtet, die Tarifverträge durchzuführen, die der Verband und deren Spitzenorganisation, die VKA, mit Gewerkschaften abgeschlossen haben.
Die Gemeinde Alt Krenzlin ist derzeit kein Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband
M-V. Die Notwendigkeit der Mitgliedschaft wurde im Rahmen der letzten Entgeltverhandlungen (2020) von den Vertretern des Landkreises Ludwigslust- Parchim erörtert.
Die Beschäftigten in der Kita werden nach Tarifvertrag vergütet. Die Mitgliedschaft im KAV verpflichtet die Kommunen zur tariflichen Vergütung. Ohne Mitgliedschaft im KAV würde der Landkreis Ludwigslust-Parchim die Personalkosten nicht in voller Höhe anerkennen, d.h. künftige Tarifsteigerungen könnten nicht mehr berücksichtigt werden. Diese Finanzierungslücke würde den Haushalt der Gemeinde Alt Krenzlin zusätzlich belasten.
Ansonsten bietet die Mitgliedschaft im Kommunalen Arbeitgeberverband weitere Vorteile für die Gemeinde Alt Krenzlin.
Im Falle von Rechtsstreitigkeiten kann der KAV beratend und unterstützend zur Seite stehen, ohne dass Rechtsanwaltskosten anfallen. Außerdem könnte die Verwaltung künftig von Erfahrungsaustauschen profitieren sowie die Beratung und Unterstützung in tarif-, arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen in Anspruch nehmen. Die Verwaltung erhält regelmäßig die Rundschreiben, die über wichtige arbeits-, tarif- und sozialrechtliche Vorgänge informieren.
Die Jahresumlage bei einer Mitgliedschaft im KAV ist auf das Jahr bezogen und setzt sich aus einem Grundbeitrag und einem Zusatzbeitrag zusammen, die beide nach der Zahl der Beschäftigten zu berechnen sind (s. Anlage).
Aktuell sind 2 Mitarbeiter in der Gemeinde beschäftigt. In der Kita sind derzeit 6 Erzieher beschäftigt. Damit wird die Gemeinde Alt Krenzlin ab 1. Januar 2021 8 Arbeitnehmer beschäftigen.
Daraus errechnet sich die jährlich zu zahlende Umlage in Höhe von 644,00 €.
(Grundbertrag = 600 €, Umlage je Beschäftigter = 8 x 5,50 € = 44 €)
