Beschlussvorlage - VO/2020/964

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit der Erstellung der Brandschutzbedarfspläne (BSBP) für alle Gemeinden des Amtes Ludwigslust-Land wurde die Firma WW Brandschutz GmbH aus 17213 Malchow; Kloster 65, durch Beschluss des Amtsausschusses vom 15.03.2018, beauftragt. 

Die Erstellung der Pläne erfolgte auf der Grundlage der TIBRO-Informationen (Taktisch-strategisch innovativer Brandschutz auf Grundlage risikobasierter Optimierungen), der Feuerwehrorganisationsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (FwOV M-V) sowie der Verwaltungsvorschrift für die Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen (VV M-V) vom 12.10.2017.

Die Pläne sind in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch alle 5 Jahre, oder bei Veränderungen der für die Planung maßgeblichen Verhältnisse, zu aktualisieren.

 

Wesentliche Ergebnisse der Brandschutzbedarfsplanung für die Gemeinde Rastow sind:

        Einstufung gem. Verwaltungsvorschrift (Seite 52-54 BSBP)

Bereich Brandbekämpfung in Gefährdungsstufe 3

Bereich Technische Hilfeleistung in Gefährdungsstufe 4

Bereich Gefahrstoffeinsatz (CBRN) in Gefährdungsstufe 2

Bereich Wassernotfälle in Gefährdungsstufe 1

 

     Große Schwierigkeiten bestehen, wie in fast allen amtsangehörigen Gemeinden, bei

der Löschwasserversorgung und der Tageseinsatzbereitschaft..

Die Umsetzung und Behandlung dieser Problematik kann nur in Zusammenarbeit mit den angrenzenden Gemeinden und der Amtsverwaltung bzw. dem Landkreis Ludwigslust-Parchim erfolgen.

 

        Die Mindeststärke für die Gemeinde Rastow ist mit 59 aktiven Mitgliedern (Rastow mit 31, Kraak und Fahrbinde mit je 13) mit entsprechenden Funktionseinheiten (Ausbildung) sowie einem Gemeindewehrführer und Stellvertreter beziffert. Hier besteht bei derzeit 107 aktiven Mitgliedern kein Defizit.

 

        Zukünftig sollte der Ausbildungsbedarf in den Ortsfeuerwehren immer wieder neu ermittelt werden.

 

        Als erforderliche Mindestausstattung sind gemäß der am 13.10.2020 durch die Gemeindevertretung beschlossenen Schutzziele für den Standort Rastow ein HLF 10 (Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug), ein TLF 3000 (Tanklöschfahrzeug) mit Staffelkabine und ein MTW; für die Standorte Kraak und Fahrbinde jeweils ein TSF-W (Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser) und ein MTW vorgesehen.

 

Derzeit verfügt die FF Rastow über ein TLF 16/25 mit 2.500 l Löschwasser-behälterinhalt und TH-Zusatzbeladung (Technische Hilfeleistung), ein TSF-W (Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser) mit 750 l Löschwasserbehälterinhalt und einen MTW (Mannschaftstransportwagen); die FF Kraak und Fahrbinde jeweils über ein TSF-W und einen MTW.  Das TLF 16/25, das LF 16 und der TSF-W in Kraak überschreiten bereits die Nutzungsdauer nach Abschreibungstabelle in Höhe von 15 Jahren.

Die benannte Mindeststärke und technische Mindestausstattung beruhen auf der Gefahren-analyse der Gemeinde.

Der Brandschutzbedarfsplan ist als Soll-Ist-Vergleich anzusehen. Er spiegelt die tatsächlichen Gegebenheiten an vorhandener Technik sowie Gefahrenpotenzial in der Gemeinde wider. Er soll bei nötiger Ersatzbeschaffung als Leitfaden dienen.

Gerade bei benötigter Technik sollten hier die Synergieeffekte bei Ersatzbeschaffungen angrenzender und amtsangehöriger Gemeinden berücksichtigt werden. Somit ist in der Umsetzung der Maßnahmen zur Erfüllung der Schutzziele, welche binnen 5 Jahren zu erfolgen hat, eine Zusammenarbeit auf Amtsebene schon deshalb ratsam und erforderlich.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung Rastow genehmigt und beschließt den vorgelegten Brandschutzbedarfsplan.

 

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Anlagen

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