Beschlussvorlage - VO/2020/063
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf der Satzung der Gemeinde Rastow über Gebühren für die Benutzung des örtlichen Friedhofes in Fahrbinde sowie Billigung der Kalkulation
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Annemarie Arndt
- Antragssteller:
- Annemarie Arndt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Rastow
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Entscheidung
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22.12.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Da die letzte Gebührensatzung von 2014 datiert und neue Grabarten angeboten werden sollen, musste eine Neukalkulation für alle Gebühren erfolgen.
Die Festsetzung der neuen Gebühren basiert auf der Gebührenkalkulation vom 01.12.2020. Der Kalkulationszeitraum beläuft sich auf 5 Jahre, d.h. nach diesem Zeitraum sollte eine Neubewertung erfolgen.
Die Höhe der Gebühren für die Nutzungsrechte an Grabstätten und deren Verlängerung erfolgte nach zwei Modellen.
Bei der Berechnung der Gebühren nach dem Standardmodell wird nur die Grabfläche, die genutzt wird, berücksichtigt.
Bei der Berechnung der Gebühren nach dem Kölner Modell werden sowohl die Grabfläche als auch die Flächen an Wegen und Plätzen auf dem Friedhof berücksichtigt.
Diese Gebühren sind konkret, genau, rechtssicher und kostendeckend für die Bewirtschaftung des Friedhofes und somit Grundlage für die Gebührensatzung.
Von Seiten der Friedhofsverwaltung wird empfohlen, die kalkulierten Gebühren für Beräumungen und Entsorgungen von Grabstätten zu streichen und somit diesen Service nicht anzubieten. Die Gemeinde Rastow ist nicht in der Lage, die Beräumung einer Grabstätte ohne großen technischen Aufwand vorzunehmen. Abgesehen davon ist die erforderliche Technik nicht vorhanden. Für Beräumung und Entsorgung sollten die Nutzungsberechtigten selbst verantwortlich sein. Das wird bereits in den meisten Gemeinden des Amtes Ludwigslust-Land so gehandhabt. Außerdem sind solche Tätigkeiten als gewerblich anzusehen und dürfen folglich nur von Gewerbetreibenden (z.B. Steinmetze) durchgeführt werden.
Für die Erhebung von öffentlichen Abgaben reicht der Erlass einer Gebührensatzung nicht aus. Vielmehr ist die Kalkulation und deren Billigung durch die Gemeindevertretung Voraussetzung für die wirksame Festsetzung des Gebühren- bzw. Beitragssatzes in der Satzung.
Beschlussvorschlag
Beschlussantrag 1:
Die vorliegende Gebührenkalkulation vom 02.12.2020 zur Ermittlung der Gebührensätze für die Benutzung des örtlichen Friedhofes der Gemeinde Rastow in Fahrbinde (Kalkulations-zeitraum 2020 bis 2024) wird gebilligt.
und
Beschlussantrag 2:
Die Gemeindevertretung erlässt die Satzung der Gemeinde Rastow über Gebühren für die Benutzung des örtlichen Friedhofes in Fahrbinde in der Fassung des vorliegenden Entwurfes (Anlage, Stand 02.12.2020).
oder
Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung erlässt die Satzung der Gemeinde Rastow über Gebühren für die Benutzung des örtlichen Friedhofes in Fahrbinde in der Fassung des vorliegenden Entwurfes (Anlage, Stand 02.12.2020) mit folgenden Änderungen/Ergänzungen:
1..................................................................
2..................................................................
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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