Beschlussvorlage - VO/2020/062

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die letzte Änderung der Satzung der Gemeinde Rastow über die Benutzung der örtlichen Friedhöfe in Rastow und Fahrbinde datiert vom 20.02.2014. Sie ist zu aktualisieren. Auf Grund der doch sehr unterschiedlichen Begebenheiten auf den Friedhöfen wird empfohlen, wieder getrennte Satzungen zu beschließen.

 

In die neue Satzung wurden neue Grabarten (Urne auf Sarggrabstelle, Urnenreihengrabstätte für 2 Urnen, Urnengrabstätte mit Grabplatte für 2 Urnen und anonyme Urnengrabstätte) aufgenommen.

Außerdem wurde die Ruhefrist für Sarggrabstellen von 30 auf 25 Jahre reduziert. Zusätzlich wurden unter Anderem Regelungen zur Gestaltung der einzelnen Grabarten, zum Datenschutz, zur Verkehrssicherungspflicht, zur Standsicherheit von Grabmalen und zu Größenangaben der einzelnen Grabarten getroffen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

 

1. Beschlussantrag

 

Die Gemeindevertretung erlässt die Satzung der Gemeinde Rastow über die

         Benutzung des örtlichen Friedhofes in Fahrbinde in der Fassung des vorliegenden                Entwurfes vom 02.12.2020 (Anlage)“

oder

 

2. Beschlussantrag

 

Die Gemeindevertretung erlässt die Satzung der Gemeinde Rastow über die

         Benutzung des örtlichen Friedhofes in Fahrbinde in der Fassung des vorliegenden               Entwurfes vom 02.12.2020 (Anlage)“ mit folgenden Änderungen /  Ergänzungen:

 

 

 

 

.........................................................................................................................................“

 

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Anlagen

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