Beschlussvorlage - VO/2020/022

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 01.01.2020 ist das neue Kinderförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M-V) in Kraft getreten. Eltern wurden gemäß § 29 Abs. 1 KiföG M-V von den Beiträgen zu den Entgelten nach § 24 Abs. 1 und 3 KiföG M-V entlastet. Die Kindertagesförderung in Kindertageseinrichtungen sowie in der Kindertagespflege wird gemäß §§ 26, 27 und 28 gemeinsam durch das Land, die Gemeinden und die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe finanziert. Ausgenommen bleiben gemäß § 29 Absatz 1 die Kosten der Verpflegung sowie die durch erhöhte Betreuungszeiten bei Mehrbedarf (Eingewöhnungszeit, Mehrstunden) nach § 7 Absatz 3 und während der Schulferien nach § 6 Absatz 5 entstehenden Kosten entsprechend der Vereinbarung mit dem Träger der jeweiligen Einrichtung.

Die gemäß § 24 Abs 1 Satz 1KiföG M-V erforderliche Vereinbarung über Leistung, Entgelt und Qualitätsentwicklung erfolgte am 18.11.2020 beim Fachdienst Entgelte und Sozialmangement (Landkreis Ludwigslust-Parchim). Im Zuge dessen ist es notwendig, die Satzung der Gemeinde Alt Krenzlin über die Benutzung sowie die Gebührensatzung der kommunalen Kindertagesstätte zu überarbeiten. Die Benutzungs- und Gebührensatzung wird mithin in einer Satzung zusammengefasst.

 

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

 

  1. Die vorliegende Gebührenkalkulation vom 23.11.2020 zur Ermittlung der Entgelte für eine stundenweise Betreuung in der Kindertagesstätte Alt Krenzlin (siehe Anlage) wird zugestimmt.
  2. Die Gemeindevertretung Alt Krenzlin erlässt die Satzung der Gemeinde Alt Krenzlin über die Benutzung und Erhebung von Entgelten für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte vom 01.12.2020 in der Fassung des vorliegenden Entwurfes (siehe Anlage).

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...