Beschlussvorlage - VO/2017/959-7

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Durch die Mitglieder der Gemeindefeuerwehr Alt Krenzlin wurde am 24.10.2020 Kamerad Jan Schulz zum stellv. Gemeindewehrführer gewählt.

Entsprechend § 12 (1) des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V vom 21. 12.2015 sind der Ortswehrführer sowie dessen Stellvertreter zu Ehrenbeamten zu ernennen.

 

Die Ernennung zum Ehrenbeamten ist im Landesbeamtengesetz Mecklenburg-Vorpommern sowie im Beamtenstatusgesetz geregelt.

Vor Ernennung ist eine Prüfung der persönlichen Voraussetzungen nach § 7 Beamtenstatusgesetz vorzunehmen und die Gemeindevertretung als oberste Dienstbehörde und Dienstvorgesetzter des zu ernennenden Beamten hat die Eignung durch Beschluss festzustellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag

 

  Es wird festgestellt: Kamerad Jan Schulz

                                               geb. am 11.12.1977

                                               wh.: Fritz-Reuter-Straße 24

                                                  193030 Dömitz

stellv. Gemeindewehrführer der Gemeindefeuerwehr Alt Krenzlin

   1.ist Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes,

            2.         bietet Gewähr dafür, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische

                         Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,

3.ist in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht geeignet,

4.hat nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit

                                  verstoßen,

bzw. hat bestehende Zweifel durch Unterzeichnung einer entsprechenden Erklärung             ausgeräumt.      

 

    

 

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