Beschlussvorlage - VO/2020/957

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit der Erstellung der Brandschutzbedarfspläne (BSBP) für alle Gemeinden des Amtes Ludwigslust-Land wurde die Firma WW Brandschutz GmbH aus 17213 Malchow; Kloster 65, durch Beschluss des Amtsausschusses vom 15.03.2018, beauftragt. 

Die Erstellung der Pläne erfolgte auf der Grundlage der TIBRO-Informationen (Taktisch-strategisch innovativer Brandschutz auf Grundlage risikobasierter Optimierungen), der Feuerwehrorganisationsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (FwOV M-V) sowie der Verwaltungsvorschrift für die Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen (VV M-V) vom 12.10.2017.

Die Pläne sind in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch alle 5 Jahre, oder bei Veränderungen der für die Planung maßgeblichen Verhältnisse, zu aktualisieren.

 

Wesentliche Ergebnisse der Brandschutzbedarfsplanung für die Gemeinde Lüblow sind:

        Einstufung gem. Verwaltungsvorschrift (Seite 46-48 BSBP)

Bereich Brandbekämpfung in Gefährdungsstufe 3

Bereich Technische Hilfeleistung in Gefährdungsstufe 4

Bereich Gefahrstoffeinsatz (CBRN) in Gefährdungsstufe 1

Bereich Wassernotfälle in Gefährdungsstufe 1

 

     Große Schwierigkeiten bestehen, wie in fast allen amtsangehörigen Gemeinden, bei

der Löschwasserversorgung und der Tageseinsatzbereitschaft (insbesondere Atemschutzgeräteträger).

Die Umsetzung und Behandlung dieser Problematik kann nur in Zusammenarbeit mit den angrenzenden Gemeinden und der Amtsverwaltung bzw. dem Landkreis Ludwigslust-Parchim erfolgen.

 

        Die Mindeststärke für die Gemeinde Lüblow ist mit 34 aktiven Mitgliedern mit entsprechenden Funktionseinheiten (Ausbildung) beziffert. Hier besteht bei derzeit 56 aktiven Mitgliedern ein Defizit dahingehend, dass es in der Gemeinde Lüblow keinen Gemeindewehrführer und Stellvertreter gibt. In der FF Neu Lüblow muss intensiv an der Ausbildung von Atemschutzgeräteträgern gearbeitet werden.

Zukünftig sollte der Ausbildungsbedarf in den Ortsfeuerwehren immer wieder neu ermittelt werden.

 

        Als erforderliche Mindestausstattung sind gemäß der am 08.09.2020 durch die Gemeindevertretung beschlossenen Schutzziele für den Standort Lüblow ein LF 10 (Löschfahrzeug) mit TH-Rettungssatz (Technische Hilfeleistung) sowie für den Standort Neu Lüblow ein TSF-W (Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser) vorgesehen. Derzeit verfügt die Ortsfeuerwehr Lüblow über ein LF 16/12 mit 1.240 l Löschwasserbehälterinhalt, dreiteiliger Schiebleiter und TH-Zusatzbeladung. Die Ortsfeuerwehr Neu Lüblow verfügt über ein TSF-W.

Die benannte Mindeststärke und technische Mindestausstattung beruhen auf der Gefahren-analyse der Gemeinde.

 

Der Brandschutzbedarfsplan ist als Soll-Ist-Vergleich anzusehen. Er spiegelt die tatsächlichen Gegebenheiten an vorhandener Technik sowie Gefahrenpotenzial in der Gemeinde wider. Er soll bei nötiger Ersatzbeschaffung als Leitfaden dienen.

Gerade bei benötigter Technik sollten hier die Synergieeffekte bei Ersatzbeschaffungen angrenzender und amtsangehöriger Gemeinden berücksichtigt werden. Somit ist in der Umsetzung der Maßnahmen zur Erfüllung der Schutzziele, welche binnen 5 Jahren zu erfolgen hat, eine Zusammenarbeit auf Amtsebene schon deshalb ratsam und erforderlich.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung Lüblow genehmigt und beschließt den vorgelegten Brandschutzbedarfsplan.

 

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Anlagen

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