Beschlussvorlage - VO/2020/708-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde und dem Landkreis hinsichtlich der notwendigen Atemschutzausrüstung und des Schlauchmaterials für die Dauer von 12 Jahren.

 

Die Bildung des kreislichen Verbundes zielt zum einen auf die Vereinfachung der Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft nach Einsätzen ab und zum anderen sollen die Gemeinden, was die anfallenden Kosten betrifft, entlastet werden. Überdies wird eine Vereinheitlichung des Ausrüstungsumfangs gemäß der Gefährdungseinordnung nach den Brandschutzbedarfsplänen angestrebt.

Rechte und Pflichten der Gemeinde und des Landkreises sind in der vorliegenden Vereinbarung hinreichend erläutert und dargelegt.

 

Die jährlich an den Landkreis zu entrichtenden Jahrespauschalen belaufen sich für die Wehren Lüblow und Neu Lüblow auf insgesamt 3.780,59 € und setzen sich wie folgt zusammen:

 

1.Vertragsteil „Schläuche“ (§ 5)

73 Stck. B-Schläuche x 14,72 €

40 Stck. C-Schläuche x 13,22 €

insgesamt 1.603,36 €

 

2.Vertragsteil „Atemschutz“ (§ 6)

11 Stck. Atemluftflaschen x 28,33 €,

14 Stck. Atemschutzmasken x 25,68 €,

8 Stck. Pressluftatmer x 188,26 €

insgesamt von 2.177,23 €

Nicht erfasst sind Kosten, die die Gemeinde (Feuerwehr) gegenüber sogenannten Dritten geltend machen kann (kostenpflichtige Einsätze).

 

Anpassung der Pauschalen sind jährlich einseitig bis zu 5 % gegenüber der Vorjahressumme möglich, soweit Kostenentwicklungen dies erforderlich machen.

 

Die Aufwendungen von 3.800,00 €, die sich für die Gemeinde aus dieser Vereinbarung ergeben, sind in dem Produktsachkonto 12610-20/ 5237 (Brandschutz/Unterhaltung der Betriebs-und Geschäftsausstattung) zu planen.

 

Die Gemeindevertretung hat über die Angelegenheit bereits beraten und den Abschluss der Vereinbarung mit  Beschluss-Nr.: 34-07-20 vom 23.06.2020 abgelehnt.

 

Zwischenzeitlich fanden nachmals Gespräche mit Vertretern des FD 38 Brand- und Katastrophenschutz des Landkreises Ludwigslust-Parchim statt.

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 18.08.2020 wurde vom Ortswehrführer, Kamerad Brandes die Empfehlung zum Abschluss des Vertrages ausgesprochen.

 

 

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Beschlussvorschlag

1. Beschlussantrag

 

Der Beschluss-Nr.: 34-07-20 vom 23.06.2020 über die Ablehnung der Öffentlich –Rechtlichen Vereinbarung zur Bildung eines Atemschutz – und Schlauchverbundes mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim wird aufgehoben.

 

und

 

2. Beschlussantrag:

 

1.Die Gemeinde Lüblow stimmt der Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarung zur Bildung               eines Atemschutz- und Schlauverbundes mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim zu.

 

2.Ebenso stimmt die Gemeinde den jährlichen Kostenpauschalen in Höhe von insgesamt               3.800,00 € für die Vertragsteile „Schläuche“ (§ 5) und „Atemschutz“ (§ 6) zu.

 

3.Die Aufwendungen sind im Produktsachkonto 12610.5237 0000 (Brandschutz / Unterhaltung der Betriebs und Geschäftsausstattung) erstmals für das Haushaltsjahr               2021 einzustellen und in den Folgejahren entsprechend der dann geltenden               Jahrespauschalen zu planen.

 

 

 

 

 

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Anlagen

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