Beschlussvorlage - VO/2020/776-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Entsprechend § 60 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S.777), entscheidet die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

Der Rechnungsprüfungsausschuss prüfte den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 gemäß

§ 3a Kommunalprüfungsgesetz (KPG) am 06.08.2020 und stellte das Ergebnis in einem Prüfbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammen.  

 

Die Bilanzsumme zum 31.12.2019 beträgt 3.941.102,57 EUR. Das Jahresergebnis der Ergebnisrechnung vor und nach Veränderung der Rücklagen beträgt 367.444,88 EUR.

 

Die Finanzrechnung weist für 2019 einen Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von 432.421,90 EUR aus. Der Saldo aus den Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt insgesamt 24.622,43 EUR. Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern belief sich zum 31.12.2019 auf insgesamt

-8.621,43 EUR.

 

Der veranschlagte Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit im Haushaltsjahr 2019 betrug für die Fusionsgemeinde insgesamt 65.000 EUR und wurde per Stichtag 31.12.2019 nicht in Anspruch genommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

 

" 1.Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften

    Jahresabschluss der Fusionsgemeinde Göhlen zum 31. Dezember 2019 in der Fassung 

vom 07. Juli 2020 fest.

 

  2.Die Gemeindevertretung ermächtigt die Verwaltung den ausgewiesenen und festgestellten Jahresüberschuss in Höhe von 367.444,88 EUR mit dem negativen

Ergebnisvortrag aus Vorjahren zu verrechnen.

       Der verbleibende positive Ergebnisvortrag zum 31. Dezember 2019 in Höhe von   

       148.354,31 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen."

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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