Beschlussvorlage - VO/2020/910

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Elbtaler Agrar Krenzlin eG (Bauherrenanschrift: Waldstraße 9, 19288 Krenzliner Hütte) plant die Errichtung und den Betrieb eines Folien-Gasspeichers 18.000 m³ Speichervolumen, eines BHKW (5,3 MW FWL) und eines Wärmespeichers mit 2.000 m³ Wasservolumen gemäß § 16 i.V.m. § 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Mit Schreiben vom 03.09.2020 (AZ: StALU MW 52a-5712.0.8.6.3.2V-76001) erfolgte die Antragstellung gemäß § 16 BImSchG i.V.m. Nr. 1.2.2.2V und Nr. 9.1.1.2 V des Anhangs der 4. BImSchGV am Standort Krenzliner Hütte, Waldstraße 9 (Gemarkung Krenzliner Hütte, Flur 2, Flurstücke 115, 145).

Die bestehende Biogasanlage soll um einen Gasspeicher (ca. 18.000 m³ Biogas), einen Wärmespeicher (ca. 2.000 m³ Heißwasser) und ein zweites BHKW (Feuerungswärmeleistung 5.300 kW, Stromproduktion 2.300 kWel) erweitert werden.

Das von der Biogasanlage erzeugte Biogas wird zukünftig während der Zeiten mit geringem Strombedarf in dem Gasspeicher gespeichert. Diese sind typischerweise Werktags in der Mittagszeit und in den Nachtstunden sowie am gesamten Wochenende. In den Zeiten mit hohem Strombedarf wird das gespeicherte Biogas in dem bestehenden BHKW (mit 600 kWel) und dem neuen BHKW (2.300 kWel) verwertet. Das sind typischerweise die Morgen-/Vormittagsstunden und die Nachmittags-/Abendstunden an Werktagen.

Die in beiden BHKW erzeugte Wärme wird in dem Wärmespeicher zwischengespeichert und nach Bedarf in der dazugehörigen Trocknungsanlage eingesetzt. Die gesamte jährlich produzierte Menge Biogas und die daraus erzeugte Energie bleiben gleich. Daher verändern sich auch die jährlichen Abgasemissionen nicht.

Der Standort befindet sich auf dem genehmigten Betriebsgelände der BGA Krenzlin. In der Umgebung des Standortes befinden sich östlich und südlich in jeweils ca. 400 m Abstand Wohngebäude des Dorfes Krenzliner Hütte . Im Norden grenzt die Straße „Waldweg“ und anschließend ein Waldgelände an. Im Westen grenzen Viehweiden an.

 

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach § 16 BImSchG ist auch über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens zu entscheiden. Gemäß § 36 Abs. 1 BauGB ist auch über die Zulässigkeit von Vorhaben nach §§ 31, 33 bis 35 BauGB im Einvernehmen mit der Gemeinde zu entscheiden.

 

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) bittet die zur Verfügung gestellten Unterlagen zu prüfen und eine Erklärung über die Erteilung bzw. Versagung des gemeindlichen Einvernehmens der Gemeinde Alt Krenzlin bis zum 02. November 2020 vorzulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass das gemeindliche Einvernehmen nur aus den sich aus den §§ 31, 33 bis 35 BauGB ergebenden Gründen versagt werden darf (§ 36 Abs. 2 S. 1 Bau GB).

 

Die Antragsunterlagen können bis zum Sitzungstermin in den Räumen des Amtes Ludwigslust-Land eingesehen werden und liegen den Gemeindevertreter zum Sitzungstermin vor.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

Nach Prüfung der Unterlagen wird zum Bauantrag vom 03.09.2020 mit dem Aktenzeichen: StALU WM 52a-5712.0.8.6.3.2V-76001 der Elbtaler Agrar Krenzlin eG (Bauherrenanschrift: Waldstraße 9, 19288 Krenzliner Hütte) für das Vorhaben in 19288 Krenzliner Hütte, Waldstraße 9 (Gemarkung Krenzliner Hütte, Flur 2, Flurstücke 115, 145) zur Errichtung und Betrieb eines Folien-Gasspeichers 18.000 m³ Speichervolumen, eines BHKW (5,3 MW FWL) und eines Wärmespeichers mit 2.000 m³ Wasservolumen das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Von Seiten der Gemeinde Alt Krenzlin werden weder Anregungen noch Bedenken zum o.g. Antrag der Elbtaler Agrar eG geäußert.

 

Oder

 

Nach Prüfung der Unterlagen wird zum Bauantrag vom 03.09.2020 mit dem Aktenzeichen: StALU WM 52a-5712.0.8.6.3.2V-76001 der Elbtaler Agrar Krenzlin eG (Bauherrenanschrift: Waldstraße 9, 19288 Krenzliner Hütte) für das Vorhaben in 19288 Krenzliner Hütte, Waldstraße 9 (Gemarkung Krenzliner Hütte, Flur 2, Flurstücke 115, 145) zur Errichtung und Betrieb eines Folien-Gasspeichers 18.000 m³ Speichervolumen, eines BHKW (5,3 MW FWL) und eines Wärmespeichers mit 2.000 m³ Wasservolumen das gemeindliche Einvernehmen  nicht erteilt. Von Seiten der Gemeinde Alt Krenzlin werden folgende Anregungen und Ergänzungen zum o.g. Antrag der Elbtaler Agrar eG geäußert.

 

Begründung:

 

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Anlagen

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