Beschlussvorlage - VO/2019/955-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Seit der Fusion der Gemeinde Rastow und der damaligen Gemeinde Fahrbinde im Jahr 2005 beschäftigt sich die Gemeindevertretung Rastow immer wieder mit der Thematik „Austritt der Gemeinde Rastow mit dem Ortsteil Fahrbinde aus dem ZkWAL“.

 

Bereits 2006 wurden hierzu die ersten Beschlüsse gefasst. Trotz umfangreicher Verhandlungen konnte der Wechsel des OT Fahrbinde zum Zweckverband Schweriner Umland nicht erreicht werden. Die Anträge der Gemeinde Rastow wurden durch die Verbandsversammlung des ZkWAL abgelehnt.

 

Auf der Grundlage des Beschluss-Nr. 555-50-19 vom 24.01.2019 beauftragte die Gemeinde Rastow die Anwaltssozietät Welp und Partner, Ludwigsluster Str. 20-22 in 19306 Neustadt-Glewe, mit der Vertretung der Gemeinde Rastow in dieser Angelegenheit.

 

In einem Besprechungstermin am 30.09.2020 mit Vertretern des ZkWAL ergaben sich, auch aufgrund personeller Veränderungen beim ZkWAL, neue Ansätze für das weitere Vorgehen der Gemeinde Rastow.

 

In seinem Anschreiben vom 07.10.2020 (Anlage) legte Herr Rechtsanwalt Schulz von der Anwaltssozietät Welp und Partner des Sachverhalt dar und zeigt einen möglichen weiteren Werdegang auf.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

 

Die Gemeinde Rastow nimmt erneut Verhandlungen mit dem Zweckverband kommunaler Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Ludwigslust (ZkWAL), Techentiner Straße 36

in 19288 Ludwigslust, OT Techentin zum Austritt der Gemeinde Rastow mit dem Ortsteil Fahrbinde aus dem ZkWAL auf.

 

1.      Die den bisherigen Anträgen zu Grunde gelegten Argumente sind nicht weggefallen und

werden deshalb wiederholt. Insbesondere besteht die Befürchtung, dass in Folge des               beträchtlichen Beitragsgefälles zwischen dem ZkWAL und dem Zweckverband               Schweriner Umland sich auf Dauer ungleiche Lebensverhältnisse zwischen dem Ortsteil               Fahrbinde und den übrigen Teilen der Gemeinde herausbilden.

 

2.      Eine gutachterlich berechnete Abgeltungszahlung des Zweckverbandes Schweriner Umland für das Verbandsgebiet Fahrbinde des ZkWAL (bisher nur ohne das               Gewerbegebiet) könnte zu einer deutlichen Besserung der Liquiditätslage des ZkWAL               beitragen.

 

3.      Eine Übernahme der Infrastruktur im Gewerbegebiet durch den Zweckverband Schweriner Umland würde dem ZkWAL eine anderenfalls nicht vermeidbare               Verhandlung über die Konditionen der Übernahme und die Zahlung einer               Abgeltungssumme für die im Gewerbegebiet vom Erschließungsträger eingebrachte und               betriebsfähige hergestellte Infrastruktur für die Wasserversorgung und die               Abwasserentsorgung ersparen.

 

 

 

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Anlagen

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