Beschlussvorlage - VO/2020/863-1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Über die Angelegenheit wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 08.09.2020 beraten sowie die Beschlüsse-Nr. 120-12-20 und 121-12-20 (s. Anlage) gefasst.

 

Gegen die Beschlüsse hat der Bürgermeister mit Schreiben von 17.09.2020 Widerspruch eingelegt. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. Die Gemeindevertretung hat in der nächsten Sitzung über die Angelegenheit erneut zu befinden (§ 33 Kommnualverfassung

M-V).

 

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

 

1. Die Gemeindevertretung Rastow legt die Schutzziele für die Jahre 2021-2025 gemäß               Anlage „Vorläufige Schutzziele der Gemeinde Rastow für die Jahre 2021-2025“ fest.

Die Schutzziele werden Bestandteil des Brandschutzbedarfsplanes.

 

2. Die Beschlussfassung zum gesamten Brandschutzbedarfsplan erfolgt gesondert.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...