Beschlussvorlage - VO/2020/847
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens
hier: Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage auf dem Flurstück 305/1 in der Flur 3 in der Gemarkung Rastow
Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Rosemarie Milatz
- Antragssteller:
- Rosemarie Milatz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Rastow
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Entscheidung
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08.09.2020
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13.10.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die KLM Architekten Leipzig GmbH hat im Auftrag für die Enerparc AG mit Schreiben vom 21. August 2020 einen Antrag für einen Aufstellungsbeschluss zur Errichtung einer PV-Anlage auf dem Flurstück 305/1 der Flur 3 in der Gemarkung Rastow gestellt, gem. § 2 Baugesetzbuch i.V.m. § 11 Abs. 1 Nr. 4 BauGB. Eigentümer der Fläche ist die LEG Rastow.
Auf der letzten Gemeindevertretersitzung wurde das Projekt bereits vorgestellt.
Die Enerparc AG als Vorhabenträger übernimmt die entstehenden Kosten des Verfahrens zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie für eine notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rastow. Hierfür ist ein städtebaulicher Vertrag zu schließen.
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung einer Solaranlage mit einer Gesamtleistung von ca. 45 MWp. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 36 ha. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Rastow befindet sich das Plangebiet im Außenbereich und ist als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Durch eine notwendige 4. Änderung im Parallelverfahren (die 3. Änderung ist derzeit für das Bebauungsplangebiet Am Lehmberg in Arbeit) soll das Plangebiet als Sonderbaufläche (S) gemäß § 1 Nr. 4 BauNVO ausgewiesen und im Zuge des Bebauungsplanverfahrens als „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage“ (SO) gem. § 1 Abs. 2 Nr. 11 BauNVO i.V.m. § 11 Abs. 2 BauNVO ausgewiesen werden.
Die nach § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Regeln des BauGB durch das Amt Ludwigslust-Land durchgeführt werden. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden schriftlich gem. § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls durch das Amt Ludwigslust-Land beteiligt.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrund der Umweltprüfung zu äußern. Der Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 „Solarpark Rastow II“ ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Beschlussvorschlag
Beschlussantrag:
- Dem Antrag der Enerparc AG, vertreten durch die KLM Architekten Leipzig GmbH,. Neumarkt 29-33 in 04109 Leipzig, auf Einleitung eines Bebauunggsplanverfahrens gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 11 ABs. 1 Nr. 4 BauGB stimmt die Gemeindevertretung der Gemeinde Rastow zu und beschließt für das Flurstück 305/1 der Flur 3 in der Gemarkung Rastow die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Solarpark Rastow II“ der Gemeinde Rastow.
- Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr,. 11 „Solarpark Rastow II“ der Gemeinde Rastow ist im anliegenden Übersichtsplan dargestellt. Der Geltungsbereich soll das Flurstück 305/1 der Flur 3 in der Gemarkung Rastow umfassen.
- Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung einer Solaranlage mit einer Gesamtleistung von ca. 45 MWp.
- Für die Umsetzung der Bauleitplanung ist ein Städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger/Antragsteller (Kostenträger) zu schließen.
- Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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787,2 kB
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