Beschlussvorlage - VO/2020/898

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In § 2 Abs. 3 der Satzung der Gemeinde Warlow über die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte vom 01.11.2004 wurde festgelegt:

 

(3)Während der Sommerferien kann die Kindertagesstätte für die Dauer von

drei Wochen, zum Jahreswechsel für die Dauer einer Woche schließen (Betriebsferien).

Der Zeitraum der Schließung und die Ausweicheinrichtung wird durch Beschluss der

Gemeindevertretung spätestens drei Monate vor Beginn der Betriebsferien im Benehmen mit der Kita-Leitung und dem Elternrat bestimmt.



Der Zeitraum der vorgesehenen Schließung wurde mit der Leiterin der Kindertagesstätte abgestimmt:

Kindertagesstätte Warlow:

14.05.2021(Tag nach Himmelfahrt)

12.07. -  30.07.2021(Sommerferien) Ausweicheinrichtung Alt-Krenzlin

23.12. -  30.12.2021(Weihnachten)

 

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

1. Die Kindertagesstätte Warlow wird für den Zeitraum vom:

14.05.2021(Tag nach Himmelfahrt)

12.07. -  30.07.2021(Sommerferien) Ausweicheinrichtung Alt-Krenzlin

23.12. -  30.12.2021(Weihnachten

 

     wegen Betriebsferien geschlossen.

 

2. Die Kinder können während der Betriebsferien in den Sommerferien in der

    Kindertagesstätte Alt-Krenzlin betreut werden.

 

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