Beschlussvorlage - VO/2020/783-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Entsprechend § 60 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S.777), entscheidet die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

Der Rechnungsprüfungsausschuss prüfte den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz (KPG) am 25. August 2020, stellt das Ergebnis in einem Prüfbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammen.

 

Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2018 beträgt 3.104.783,50 EUR. Das Jahresergebnis der Ergebnisrechnung nach Veränderung der Rücklagen beträgt +382.660,72 EUR. 

Die Finanzrechnung weist für 2018 einen Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von -47.779,07 EUR aus. Der Saldo aus den Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt insgesamt +330.084,39 EUR.

Der veranschlagte Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit im Haushaltsjahr 2018 betrug 550.000 EUR und wurde per Stichtag 31. Dezember 2018 mit

ca. 59.900 EUR in Anspruch genommen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

"1. Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften

Jahresabschluss der Gemeinde Warlow zum 31. Dezember 2018 in der Fassung

vom 2. Juli 2020 fest.

 

  2.Die Gemeindevertretung ermächtigt die Verwaltung gemäß § 44 Abs. 5 GemHVO-

Doppik den ausgewiesenen und festgestellten Jahresüberschuss in Höhe von

382.660,72 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

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Anlagen

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