Beschlussvorlage - VO/2020/740
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zu Friedhofsangelegenheiten
hier: Anlage neuer Bestattungsarten auf dem Friedhof in Warlow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Annemarie Arndt
- Antragssteller:
- Annemarie Arndt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Warlow
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Entscheidung
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19.10.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In allen anderen Gemeinden des Amtes Ludwigslust-Land besteht die Möglichkeit, anonyme oder andere Urnenbestattungen vornehmen zu lassen.
Einwohner der Gemeinde Warlow äußerten mehrfach den Wunsch, auch auf dem gemeindlichen Friedhof in Warlow solche Bestattungsarten zu ermöglichen.
In diversen Beratungen zwischen der Gemeindevertretung und der Friedhofsverwaltung des Amtes Ludwigslust-Land wurden in den vergangenen Jahren verschiedene Grabarten besprochen, Vor-Ort-Termine mit einem Friedhofsgestalter wahrgenommen usw.
Der Friedhof ist nun mit einer großen Baumaßnahme umgestaltet worden.
Jetzt kann eine neue Kalkulation der Gebühren erfolgen. Im gleichen Zuge sollten die vorgesehenen neuen Grabarten eingeführt werden.
Folgende Grabarten werden empfohlen
1. Urnenreihengrab
- Die Bestattung erfolgt, wie bei einem Reihengrab, nebeneinander in zeitlicher Reihenfolge „der Reihe nach“.
- Es besteht keine Einflussnahme auf die genaue Lage der Grabstätte.
- Die Angehörigen haben keine Möglichkeit, die Lage und Größe des Grabes selbst zu bestimmen.
- Die Grabstätte hat eine Größe von 1m x 1m und bietet für den Nutzungsberechtigten gewisse Gestaltungsmöglichkeiten, die in der Benutzungssatzung festgeschrieben werden (z.B. Verpflichtung, eine Einfassung der Grabstätte vorzunehmen und das in bestimmter Form wie z. mit Randstein, Legen einer Grabplatte o.a.).
- In jeder Grabstätte können zwei Urnen beigesetzt werden.
- Es wird ein Nutzungsrecht vergeben.
2. Urnengrab mit Erdröhre (Lindenblatt):
- Die Verstorbenen werden auf einer Rasenfläche der Reihe nach in einer Urne beigesetzt, die in eine Erdröhre eingelassen wird, die dann eine Grabplatte als Abdeckung erhält.
- In jeder Grabstätte können 2 oder 4 Urnen (je nach Größe der Erdröhre) beigesetzt werden. Es wird empfohlen, beide Arten anzubieten (je eine Hälfte des Lindenblatts).
So können z.B. Ehepaare in einer 2er Erdröhre und Familien in einer 4er Erdröhre beigesetzt werden.
- Die Grabstätte hat eine Größe von 0,40 x 0,40 m bei einer quadratischen Grabplatte oder einen Durchmesser von 0,30 m bei einer runden Grabplatte. Hier wird empfohlen, sich für eine der beiden Platten zu entscheiden, damit ein einheitliches Bild erkennbar ist.
- Die Beschaffung der Erdröhren und dazugehörigen Platten erfolgt über die Friedhofsverwaltung. Die Gravur der Platten sollte verpflichtend den Angehörigen überlassen werden.
- Ein Nutzungsrecht wird nicht vergeben.
- Es gibt keine Gestaltungsmöglichkeiten für die Angehörigen. Für die Ablage von Blumen, Grablichtern usw. sollte eine einheitliche Ablagestelle geschaffen werden.
3. Anonymes Urnengrab:
- Die Verstorbenen werden auf einer Rasenfläche der Reihe nach in einer Urne beigesetzt.
- Die genaue Grabstelle wird nicht bekanntgegeben.
- Eine namentliche Nennung des Verstorbenen auf einem evtl. vorhandenen gemeinschaftlichen Grabmal erfolgt nicht.
- Die Anwesenheit von Angehörigen bei der Beisetzung wird ausgeschlossen.
- Die Grabstätte hat eine Größe von 0,5 x 0,5 m.
- In jeder Grabstätte wird ein Verstorbener in einer Urne beigesetzt.
- Ein Nutzungsrecht wird nicht vergeben.
- Es gibt keine Gestaltungsmöglichkeiten für die Angehörigen. Für die Ablage von Blumen, Grablichtern usw. sollte eine einheitliche Ablagestelle geschaffen werden.
Bei allen 3 Grabarten werden die Anlagen vom Friedhofsträger gepflegt und instandgehalten.
Die Friedhofsverwaltung wird beauftragt, nach Abschluss aller Bauarbeiten und vollständiger Vorlage aller Kosten und Unterlagen, die Änderung der Friedhofsbenutzungs- und gebührensatzung einschließlich Gebührenkalkulation, zu erstellen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeinde Warlow beabsichtigt, die Bestattung von Urnen in verschiedenen
Formen auf dem örtlichen Friedhof in Warlow zu ermöglichen.
Folgende Grabarten werden angeboten:
- Urnenreihengrab (1m x 1m)
- Urnengrab mit Erdröhre (0,40m x 0,40m oder 0,30m im Durchmesser)
- Anonymes Urnengrab (0,5 x 0,5m)
2. Die entsprechende Änderung der Satzung der Gemeinde Warlow über die
Benutzung des örtlichen Friedhofes in Warlow sowie der Satzung der Gemeinde
Warlow über Gebühren für die Benutzung des örtlichen Friedhofes in Warlow sind
zur Beschlussfassung vorzubereiten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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189,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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250 kB
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