Beschlussvorlage - VO/2020/661
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur nachträglichen Billigung einer Entscheidung des Bürgermeisters
hier: überplanmäßige Ausgaben im PSK 54100.52339 ( Gemeindestraßen / Unterhaltung Beleuchtung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Kerstin Simonsen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Warlow
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Entscheidung
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19.10.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Warlow hat im Haushalt 2019 im Produktsachkonto 54100.52339000 (Gemeindestraßen/ Unterhaltung Beleuchtung) Ausgaben in Höhe von 800,00 € geplant. Bis zum Jahresende sind für Reparaturen der Straßenbeleuchtung bereits Ausgaben in Höhe von 1.663,42 € angefallen. Durch den Bürgermeister wurde im letzten Jahr ein weiterer Auftrag für notwendige Reparaturarbeiten ausgelöst. Die vorliegende Rechnung in Höhe von
4.237,16 € weist zum einen den regelmäßigen Einsatz für das Umklemmen der Straßenbeleuchtung in der Gartenstraße und Lindenallee auf.
Des Weiteren war der Einsatz des Elektrikers im Bereich L 07/ Einfahrt Fam. Bollow notwendig, da hier eine neue Mastaufsatzleuchte gestellt werden musste. Die Neuaufstellung war aus Gründen der Verkehrssicherung gegeben. Weitere Aufwendungen fielen für die Reparaturen der einzelnen Leuchtmittel in der Lindenallee, Parkstraße sowie in der Gartenstraße an, die in diesem Umfang nicht im Haushaltsplan 2019 berücksichtigt wurden. Die Leistungen fielen im Zeitraum vom 25.09.2019 bis 20.12.2019 an und sind somit dem Haushaltsjahr 2019 zuzurechnen. Dementsprechend war eine Entscheidung zu überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 5.100,58 € sowie deren Finanzierung zu treffen.
Gemäß § 22 Kommunalverfassung M-V entscheidet die Gemeindevertretung über über- und außerplanmäßige Ausgaben. Entsprechend § 39 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V ist der Bürgermeister berechtigt, in Fällen äußerster Dringlichkeit anstelle der Gemeindevertretung zu entscheiden. Die Entscheidung des Bürgermeisters bedarf der nachträglichen Billigung der Gemeindevertretung.
Da der Termin für die nächste Sitzung der Gemeindevertretung noch nicht bekannt war, war die Dringlichkeit für die Entscheidung des Bürgermeisters gegeben.
Beschlussvorschlag
Beschlussantrag:
“ 1. Folgende Dringlichkeits-Entscheidung des Bürgermeisters wird hiermit nachträglich
gebilligt:
‘1. Für zusätzliche notwendige Reparaturen der Straßenbeleuchtung wird im
Haushaltsjahr 2019 überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
im PSK 54100.52339000 (Gemeindestraßen / Unterhaltung Beleuchtung)
in Höhe von 5.100,58 € zugestimmt.
2. Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen erfolgt
durch Mehrerträge und Mehreinzahlungen im PSK 61100.40130000
(Steuern, allgemeine Zuweisungen / Gewerbesteuer). ‘
2. Die Dringlichkeit der Entscheidung wird anerkannt. “
Anlagen
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(wie Dokument)
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525 kB
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