Beschlussvorlage - VO/2020/604

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss 20-03-19 vom 02.12.2019 erklärte sich die Gemeinde Warlow bereit, die Kosten der Fahrschulausbildung Klasse C für die Kameraden Manuel Deetz und Sebastian Siggel, die über den Betrag der Förderung durch den Kreisfeuerwehrband Ludwigslust-Parchim in Höhe von 1.000,- € je Kamerad hinausgehen, zu 50% zu finanzieren. Die restlichen 50 % sollten die Kameraden privat aufbringen.

 

Die Kosten für diese Fahrerlaubnis betragen insgesamt 3.0002,24 €. Abzüglich der Förderung von 2.000,- € bleiben 1.002,24 € zu finanzieren.

 

Die Förderung für die Fahrschulausbildung wurde kurzfristig zur Verfügung gestellt und die Ausbildung musste in sehr kurzer Zeit absolviert werden, um die Förderung zu erhalten. Die Kameraden haben sich dazu bereit erklärt und die Gemeinde hatte keine Gelegenheit, in so kurzer Zeit Entscheidungen zur Finanzierung zu treffen.  

 

Dem genannten Beschluss hätte eigentlich eine Einigung zwischen der Gemeinde Warlow und den Kameraden vorausgehen müssen.

Das ist nicht erfolgt. Somit sind die Kameraden über eine 50%ige eigene Kostenübernahme erst im Nachhinein informiert worden.

 

Es wird beantragt, die Übernahme der gesamten Kosten in Höhe von 1.002,24 €, die über den Förderbetrag hinausgehen, für die Fahrschulausbildung der beiden Kameraden durch die Gemeinde zu befürworten.

 

Entscheidet sich die Gemeindevertretung für eine Kostenübernahme, ist gleichzeitig eine Entscheidung zu deren Finanzierung zu treffen.

 

Die Kosten sind dem PSK 12610.56120 (Feuerwehr, Aus- und Fortbildung) zuzuordnen. Im Haushaltsjahr 2019 sind dort insgesamt Ausgaben in Höhe von 800,00 € eingestellt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussantrag:

 

1. Der Beschluss Nr. 20-03-19 vom 02.12.2019 wird aufgehoben.

 

2.Die Gemeinde Warlow erklärt sich zur vollen Kostenübernahme in Höhe von 1.002,24 € bereit.

 

  2.Die genannten Kameraden verpflichten sich, für je 100,- € Kostenübernahme der Gemeinde mindestens 1 Jahr aktiv als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr in der Gemeinde mitzuwirken.

Scheidet einer der Kameraden vor Ablauf dieser Zeit (außer aus gesundheitlichen Gründen) aus dem aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde aus, so               verpflichtet er sich, für jedes Jahr des früheren Ausscheidens 100,- € an die Gemeinde zurück zu zahlen.

 

   3.Dem vorliegenden Entwurf der Vereinbarung zur Fahrschulausbildung wird zugestimmt.

 

   4.    Zur Finanzierung der Kostenübernahme wird Ausgaben im PSK 12610.56120

          (Feuerwehr, Aus- und Fortbildung) in Höhe von 1.002,24 € zugestimmt. 

 

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Anlagen

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